LGS: Auslobungsvorlage wird diskutiert

Unverständnis über Vorgaben oder Nichtaufnahme von Anregungen / Positiv: Bürgerbeteiligung aufgenommen

Bad Gandersheim. Der nächste konkrete Schritt in Sachen Landesgartenschau soll in dieser Woche vollzogen werden: Dem Sonderausschuss Landesgartenschau – und anschließend am selben Abend dem Rat – liegt am Donnerstag nun der genaue Text der Wettbewerbsauslobung für den Freiraumplanerwettbewerb vor. Die Vorlage ist öffentlich und kann auf den Seiten der Stadt Bad Gandersheim auch von Interessierten dort eingesehen werden (Adresse am Ende dieses Artikels).

Die 22 Seiten starke Vorlage ist im ersten Teil recht formal, da werden die Grundlagen der Wettbewerbsausschreibung umrissen. Ab Seite 12 beginnt Teil B, die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe. Dieser Teil umfasst damit alles, was von einem Planer in der konkreten Ausgestaltung der LGS 2022 Bad Gandersheim erwartet wird.

Nachdem es in den ersten Vorstellungen der kommenden Schritte zum Freiraumplanerwettbewerb durch einen Vertreter des betreuenden Büros DSK Bremen im Sonderausschuss noch den Anschein hatte, als werde die Auslobungsausschreibung sich hier noch eher knapp anhören, ist das vorliegende Dokument da doch schon ziemlich detailliert.

So ist unter der Aufgabenstellung als Motto angegeben, das Thema „Gesundheit und Wahrnehmungen im Dialog mit der Natur“ thematisch eng mit der notwendigen Neuausrichtung des Kur- und Gesundheitsbereichs zu verknüpfen. Wasser wird als thematischer Schwerpunkt im Kurparkbereich vorgegeben.

Zwei bemerkenswerte Aussagen finden sich auf Seite 16 der Auslobung im Punkt B 3.3.2.3.: Zum sogenannten Aueparkbereich (Koppelwiese) heißt es da wörtlich: „Beabsichtigt ist, durch extensive Beweidung mit robusten Rinderrassen und zum Beispiel Exmoor-Ponys das Bild einer offenen Talaue wiederzubeleben.“

Eine Vorgabe, die bereits erste Reaktionen ausgelöst hat. Benno Löning war nach eigenen Worten einigermaßen erstaunt, dass die Umwandlung der Koppelwiese in eine Weidelandschaft für Heckrinder beziehungsweise Exmoor-Ponys als Vorgabe für die Ausschreibung genannt wird. Darüber habe es schließlich eine vergleichsweise starke Auseinandersetzung im Vorfeld gegeben, die zu keinem konkreten Ergebnis geführt hatte.

Löning wies zudem darauf hin, im Gutachten „Stadtgrün“ werde in der Anlage der BUND zitiert. Hier die – auf den wesentlichen Teil verkürzte – Stellungnahme vom BUND aus dem Gutachten: „Die Koppelwiese ist Überschwemmungsgebiet und Retentionsraum. Veröffentlichte Ideen, sie durch Beweidung mit Ponys und Rindern umzugestalten, sind auch versuchsweise abzulehnen.

1. Die Fläche ist zu klein im Vergleich zu anderen großen Weideprojekten.

2. Bei Überflutung der ganzen Fläche ist keine Rettungsmöglichkeit auf höhere Plätze.

3. Die Weidetiere treten Amphibien tot und zerstören Vogelnester im Schilf.

4. Der starke Verkehr auf der Hildesheimer Straße beunruhigt die Weidetiere und erfordert ausbruchsichere Einzäunung. Beobachtungsplattformen dürfen nicht sein, weil Vögel schon auf 100 Metern Entfernung durch Bewegung von Menschen und Hunden gestört auffliegen. Lärm und Müll muss vermieden werden. „Äußerste Ruhe“ ist verordnet. Auch auf der anderen Seite des Dr.-Köhler-Weges sind der Gewässerrandstreifen und beidseitig die Gandeufer streng geschützt und dürfen nicht verändert werden."

Nach solchen Aussagen mute es doch sehr befremdlich an, warum diese Umgestaltung nun als notwendig angesehen werde. „Dieses Feuchtbiotop wurde dereinst von der Stadt für eine Million D-Mark angelegt und erst in den letzten Jahren entsteht ein echter Naturraum mit allen dazugehören Interaktionen“, fasste Löning sein Unverständnis über die nun veröffentlichte Auslobung zusammen.

Als zweiter Punkt muss zumindest aufhorchen lassen, wenn gleich danach im Punkt B 3.3.4 „Flächen an der Hildesheimer Straße“ gesagt wird: „Es ist davon auszugehen, dass das leerstehende Kurhaus bis zum Zeitpunkt der Landesgartenschau abgerissen sein wird ­– die Fläche ist überplanbar.“ Gibt es hier möglicherweise Informationen oder Sachstände, in denen die Auslobung weiter fortgeschritten ist als die Öffentlichkeit?

Aufmerksamen Lesern wird dann in Punkt B4 „Kosten/ Wirtschaftlichkeit vielleicht kurz das Blut in den Adern stocken, denn hier steht tatsächlich (noch), dass für die Umsetzung der Maßnahmen des Realisierungsbereiches ein Kostenrahmen von drei Milliarden Euro angesetzt ist. Upps! Glücklicherweise ist die Auslobung ja so noch nicht herausgegeben worden, sondern ein Entwurf, die Zahl wird in der Endfassung natürlich noch um drei Nullen eingekürzt.

Positiv fällt auf, dass auf den Seiten 18, 19 und 21 als Anlagen die in den Bürgerworkshops gesammelten Vorschläge zur LGS Aufnahme in die Auslobungsunterlagen gefunden haben. Zudem gleich auch noch farblich kodiert, ob es sich um bauliche Aufwertungen handelt oder zum Beispiel als Veranstaltungsvorschläge im Begleitpogramm Aufnahme finden könnten.

In einer zweiten, dem GK bekannt gewordenen Reaktion hat sich der frühere Ratsherr der Grünen, Kai Bergengruen enttäuscht gezeigt, dass der besonders von ihm mehrfach geforderte und von vielen unterstützte Vorschlag einer grundsätzlich ökologischen Ausrichtung der LGS in der Auslobung keinen Niederschlag gefunden habe.

Es sei ihm wohl bewusst, dass darauf hoffentlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Einfluss genommen werden könne, dennoch habe er sich gewünscht, dies als Signal von Anfang an in die Vorgaben mit aufzunehmen, so Bergengruen.

Diese Anregungen wie andere Reaktionen werden am Donnerstag sicher Teil der Diskussion im Sonderausschuss Landesgartenschau werden, der um 16 Uhr im Forum der Oberschule zusammenkommt. Wenig später, ab 18.30 Uhr, findet an selber Stelle die ebenso öffentliche Ratssitzung statt, in der dann diese Auslobung nochmals Thema sein wird und zur Freigabe beschlossen werden soll.

Die Vorlage finden Interessierte hier.rah