Regelungen für vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden

Wo derzeit Hausanlagen stillliegen: Hinweise der Stadtwerke zur Vorgehensweise beachten

Wenn eine Trinkwasser-Hausanlage stillgelegt oder länger als eine Woche nicht benutzt wurde, bedarf es besonderer Maßnahmen, um sie danach gesundheitssicher wieder in Betrieb zu nehmen.

Bad Gandersheim. Die Verbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Maßnahmen sind aktuell die beherrschenden Themen für die Wasserversorgungsunternehmen. Die Stadtwerke Bad Gandersheim bitten alle Unternehmen, Schulen, Kindertagesstätten, wie auch private Personen, um Beachtung der Informationen der Verbandsvertretung der Wasserbranche. Sofern die vorgenannten Einrichtungen von der Corona-Krise betroffen sind und befristet ihren Betrieb einstellen oder in Kurzarbeit gehen, bitten die Stadtwerke dringend um Beachtung der angefügten Regelungen zur  „vorübergehenden Stilllegung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden“.

Höchstes Ziel dabei ist der Schutz des wichtigsten Lebensmittels „Trinkwasser“ vor Eintragungen etwaiger Keime, Legionellen und anderer ins Leitungssystem. Diesbezüglich steht jede/-r Eigentümer/-in oder Nutzer/-in eines Gebäudes in der Pflicht.
So liest sich das in einer Mitteilung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW): Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten.

Was heißt das für Sie?

Sollte abzusehen sein, dass Sie die Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzen, müssen Sie entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).

Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?

Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasser-Installation bedeutet die Durchströmung, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude beziehungsweise in der Wohnung.

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden (zum Beispiel wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand Ihre Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Armaturen auf dem Markt.

Was bedeutet es, die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung)?

Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können.

Wie wird eine Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?

Wenn Sie Ihren Betrieb wieder aufnehmen, müssen Sie auch die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb nehmen. Hierzu genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies können Sie leicht überprüfen, indem Sie Ihren Finger in den Wasserstrahl halten, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers sich nicht mehr ändert.
Sollte Ihre Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme der betroffenen Trinkwasser-Installation. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.

Bei weiteren Fragen steht gern das Team der Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Gandersheim unter Telefon (05382) 955-815 oder Mobil 0171-6554154 zur Verfügung. Auch die zugelassenen Installateure im Gemeindegebiet der Stadt Bad Gandersheim können in dieser Angelegenheit helfen. Eine Liste zu diesen sowie Weiteres findet sich auf der Homepage der Stadt unter https://www.bad-gandersheim.de/buergerservice-rat/stadtwerke/trinkwasserversorgung/.sbg