„Ausflüge in den Harz sind nicht im Sinne des bestehenden Lockdowns!“

Landkreis Goslar bessert bei der Maskenpflicht an Rodelhängen nach / Ski-Loipen im Oberharz sind nicht gespurt

Region. Die Polizei sowie die Ordnungskräfte vom Landkreis und den Oberharz-Kommunen werden wie bereits Mitte der Woche angekündigt an den kommenden beiden Tagen wieder mit einem Großaufgebot auf einen möglichen Besucherandrang in den Wintersportgebieten reagieren.
Unabhängig von den zahlreich mobilisierten Kräften unterstreicht Landrat Thomas Brych den bereits seit Wochen klingenden Appell, Ausflüge in den winterlichen Harz gänzlich zu unterlassen: „Ausflüge zu touristischen Zwecken haben in der aktuellen Situation keinen Platz und sind auch nicht im Sinne des bestehenden Lockdowns.

Das Infektionsgeschehen ist vielerorts sehr, sehr angespannt, die Krankenhäuser sind voll und die Anzahl der Todesfälle steigt deutlich. Es liegt daher an jedem von uns, einen Beitrag zur Eindämmung des Virus zu leisten.“
Während zahlreiche Komponenten des breitangelegten Maßnahmenbündels bereits am vergangenen Wochenende optimal ineinandergriffen, musste vor allem hinsichtlich der Maskenpflicht auf Parkplätzen und den Rodelhängen nachgebessert werden.

Der Landkreis hat daher die vergangenen Tage genutzt, die bestehende Allgemeinverfügung in Absprache mit den Kommunen entsprechend zu ergänzen, und die Rodelhänge an denen die Maskenpflicht gilt, konkret benannt. Ferner weist der Landkreis darauf hin, dass die Einnahme von Speisen und Getränken oder das Rauchen einer Zigarette in den Bereichen mit Maskenpflicht verboten sind. Kinder unter sechs Jahren sind analog zur Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen von der Maskenpflicht befreit.

Die betroffenen Oberharz-Kommunen als auch die Verwaltung des Nationalparks Harz haben sich darauf verständigt, die Ski-Loipen nicht zu spuren. Die Möglichkeiten, Ski-Langlauf vernünftig und sicher auszuführen, sind damit nicht gegeben.
Auch an diesem Wochenende wird verstärkt auf die Einhaltung der Corona-Regeln geachtet. Neben gezielten Ansprachen werden Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Die Behörden behalten sich weiterhin vor, auf die Verkehrssituation gegebenenfalls mit punktuellen Straßensperrungen zu reagieren. Und auch die Option, falschgeparkte Fahrzeuge abzuschleppen, kann jederzeit gezogen werden.
Landrat Brych hofft, dass das Wochenende ruhig bleibt und setzt dabei vor allem auf die Vernunft und Einsicht der Menschen: „Aktuell ist es für uns alle nicht leicht. Die Zeit der Einschränkungen wird aber auch wieder enden. Bis es soweit ist, bitte ich jedoch um Rücksicht und Vernunft.“


An und auf folgenden Rodelhängen gilt die Maskenpflicht:

Gemeindegebiet Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld:

• Rodelhang „Ping“ an der Spiegelthaler Straße in Zellerfeld einschließlich der dortigen Parkflächen
• Rodelbahn am „Ziegenberg“ in Buntenbock einschließlich der unterhalb liegenden Wiesenfläche
• Rodelhang unterhalb des „Dammhauses“ an der B 242 einschließlich der umliegenden Parkflächen
• Ski- und Rodelhang „Auf der Rose“ in Altenau einschließlich der beiderseits neben dem dortigen Friedhof liegenden Parkflächen
• Ski- bzw. Rodelhang am „Skilift Am Rinderkopf“ auf Torfhaus einschließlich des vorgelagerten Parkplatzes
• Rodelhang am „Rodellift Torfhaus“ auf Torfhaus

 

Gemeindegebiet Stadt Goslar:

• Ski- und Rodelgebiet am Bocksberg, Hahnenklee


Gemeindegebiet Stadt Braunlage:

• Rodelbahn Mittelstation am Wurmberg
• Ski- und Rodelhang am Hexenritt einschließlich unmittelbarer Zuwegungen und Parkflächen
• Ski- und Rodelhang Skiwiese am Rathaus einschließlich unmittelbarer Zuwegungen
• Ski- und Rodelhang am Hasselkopf
• Ski- und Rodelhänge im Skizentrum Sonnenberg einschließlich unmittelbarer Zuwegungen und Parkflächen
• Rodelwiese Teichtal einschließlich Parkplatz Am Kurpark
• Ski- und Rodelhänge Matthias-Schmidt-Berg einschließlich unmittelbarer Zuwegungen und Parkflächen
• Skizentrum Am Brande einschließlich Parkfläche
• Rodelhang Hasental einschließlich unmittelbarer Zuwegungred