Sauberkeit hat ihren Preis

Reinigungskräfte in Paracelsus-Kliniken im Warnstreik: „Weihnachtsgeld ist Belohnung für das Arbeitsjahr!“

Durften nur auf der Straße streiken: Reinigungskräfte, die in den Paracelsus-Kliniken für Sauberkeit sorgen. Links im Bild Gewerkschaftssekretär Ronald Schminke.

Bad Gandersheim. Die Beschäftigten der Gebäudereinigung sind im Warnstreik. Konkret traten in der vergangenen Woche Reinigungskräfte in den Warnstreik, die in Bad Gandersheim im Auftrag einer Düsseldorfer Firma die Reinigung in den Kliniken der Paracelsus-Gruppe vornehmen. Gefordert wird die Zahlung von Weihnachtsgeld, aber die Arbeitgeber lehnen es ab, in der aktuellen Tarifrunde mit der IG BAU über eine Zahlung zu verhandeln.

Das Urlaubsgeld ist gestaffelt. Im ersten Beschäftigungsjahr erhalten Beschäftigte der Gebäudereinigung 28 Tage Urlaub, im zweiten Jahr 29 Tage und ab dem 3. Jahr 30 Tage. Wenn aber der Arbeitgeber im Reinigungsobjekt gewechselt hat und das Personal übernommen wurde, müssen die Beschäftigten erneut mit 28 Tagen Urlaub beginnen. Die Forderung ist deshalb: wer einmal in der Branche die 30 Tage erreicht hat, behält diesen Anspruch grundsätzlich, also auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Auch diese Forderung lehnen die Arbeitgeber ab.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch Teilzeitbeschäftigten ein Überstundenzuschlag zusteht, wenn über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird. Beispiel: Eine Reinigungskraft hat drei Stunden tägliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart. Durch den krankheitsbedingten Ausfall einer Kollegin reinigt sie aber täglich fünf Stunden. Dann hat sie gemäß BAG – Urteil Anspruch auf 25 Prozent Mehrarbeitszuschlag für die zwei geleisteten Überstunden. Auch diese Zahlung lehnen die Arbeitgeber ab und auch darum wurde der Rahmentarifvertrag von den Arbeitgebern gekündigt.

Die Positionen der IG BAU zu den Forderungen benennt Ronald Schminke: „Weihnachtsgeld ist eine Belohnung für das Arbeitsjahr und besonders die Beschäftigten der Gebäudereinigung haben es verdient, schließlich putzen sie für geringe Löhne anderen Leuten den Dreck weg.“

Auch der Urlaubsanspruch von einmal erreichten 30 Tagen sollte als dauerhafter Besitzstand nicht mehr auf 28 Tage abgeschmolzen werden, nur weil der Arbeitgeber wechselt. Viele Objekte, wie Schulen, Sparkassen, Polizeiwachen oder die Polizeiakademie werden auf Zeit ausgeschrieben und der günstigste Anbieter erhält dann den Auftrag.

Schminke weiter: „Bei einem Wechsel wird in aller Regel auch das Personal im Reinigungsobjekt übernommen und die dürfen dann nicht zu Leidtragenden werden, indem ihnen der Urlaub gekürzt wird. Das ist ungerecht und nicht zu erklären, das geht gar nicht.“
Der Gewerkschaftssekretär verweist ferner auf den Rechtsstaat und die Rechtssetzung der Gerichte. Die Entscheidung des BAG zu Mehrarbeitszuschlägen müsse auch von den Arbeitgebern der Gebäudereinigung akzeptiert werden. Der Rechtsanspruch für die 25 Prozent Überstundenzuschlag sei klar gegeben: „Sauberkeit hat ihren Preis!“

Eklat auf dem Parkplatz

Einen „Eklat“ gab es am Donnerstagmorgen beim Beginn des Warnstreikes in Bad Gandersheim nach Angaben von Roland Schminke. Die Reinigungskräfte hatten sich Auftakt des zum Warnstreik an der Paracelsus-Klinik am See versammelt.
Völlig unverständlich und ohne sachliche Begründung habe der Klinikchef dann von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Streikenden vom Parkplatz des Klinikgeländes verwiesen. Niemand habe diese Reaktion verstanden, denn es gab zuvor keinerlei Beeinträchtigungen oder Störungen für Parkplatznutzer seitens der Streikenden.

Schminke: „Jeder blamiert sich, so gut er kann. Die Streikenden haben diesen hochnotpeinlichen Auftritt entsprechend gewürdigt.“
Die Paracelsus ist nicht direkter Arbeitgeber der Gebäudereiniger, sondern hat diesen Auftrag an das Düsseldorfer Unternehmen vergeben, das die Gebäudereinigung per Auftrag selbst zu organisieren hat.red