Stadt versagt Kurhaus-Verkauf die Zustimmung

Einstimmiger Grundsatzbeschluss zum Thema im öffentlichen Teil des Rates

Ein Euro oder eine Million? Der Kurhaus-Verkauf beschäftigt bald wohl Gerichte.

Bad Gandersheim. Einstimmig hat der Rat am Donnerstag den Grundsatzbeschluss gefasst, dem Verkauf des Kurhauses die Zustimmung zu versagen. Dabei wurde die Angelegenheit in zwei Abschnitten behandelt. Der ausführlichere Teil musste, wie das Grundstücksangelegenheiten immer der Fall ist, in den nichtöffentlichen Teil verlegt, der Grundsatzbeschluss hingegen war öffentlich zu fassen, was ohne weitere Diskussion auch geschah.

Die Stadt hat in dem Verkauf, der sich bekanntlich im Sommer per Versteigerung von einem Privatbesitzer zu einer als Ersteigerer erfolgreichen Immobilienverwaltungsgruppe in Berlin angebahnt hat, nur deshalb noch ein Mitspracherecht, weil das Kurhaus in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegt.
Den Kommunen ist Mitspracherecht bei Verkäufen in Sanierungsgebieten an die Hand gegeben worden, um Einfluss auf gerade in solchen Bereichen häufiger aufblühende Immobilienspekulationsgeschäfte nehmen zu können und sie zu verhindern. Kaum jemand zweifelt angesichts eines Ersteigerungspreises von einer halben Million Euro daran, dass es sich hier um ein reines Spekulationsgeschäft handelt, zumal seit Kurzem bekannt ist, dass ein gutachterlicher Verkehrswert von einem Euro ermittelt wurde.

Die Versagung zum Kauf hat nun für die ersteigernde ORE Group die Konsequenz, dass der Kaufvertrag nicht zuende gebracht werden kann. Damit ist weiterhin das Kurhaus im Eigentum des bisherigen Besitzers. In der Regel gehen die so abgeschmetterten Erwerber per Klage gegen die Versagung vor. Unbestätigterweise soll die ORE-Group dafür bereits ein eigenes Gutachten erstellen lassen haben, dass dem Gebäude einen Wert von rund einer Million Euro zuschreibt. Womit sehr wahrscheinlich wird, dass die Klärung des wahren Wertes sowie Rechtmäßigkeit des Kaufes wohl erst durch ein Gericht erfolgen wird.rah