Verbotszonen am Himmelfahrtstag

Auch in diesem Jahr wird es sie wieder geben / Landkreis und Polizei informieren

Die Feiern am Himmelfahrtstag 2012 hinterließen vor allem an der Granetalsperre ein Bild der Verwüstung. Neben zurückgelassenem Müll wurden auch Wanderschilder zerstört.

Langelsheim/Goslar. Auch in diesem Jahr halten die Behörden an den Verbotszonen am Himmelfahrtstag, 30. Mai,  rund um die Innerste- sowie die Granetalsperre in Langelsheim sowie die Steinbergwiesen bei Goslar fest. Entsprechende Allgemeinverfügungen wurden durch die beiden Stadtverwaltungen bereits erlassen und veröffentlicht, teilt Landkreissprecher Maximilian Strache mit.

Diese Entscheidung treffen die zuständigen Städte Goslar und Langelsheim sowie das Niedersächsische Forstamt Clausthal nach Abstimmung mit Polizei und Kreisverwaltung bereits zum sechsten Mal. Auslöser waren massive Ausschreitungen im Jahr 2012. Damals hatten sich große Menschengruppen an der Granetal- und Innerstetalsperre zum gemeinschaftlichen Feiern verabredet. Die Veranstaltungen eskalierten derart, dass es zu lautstarken Pöbeleien, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gekommen war und die Polizei mehrfach eingreifen musste. Nach erneuten Ausschreitungen im Folgejahr auf den Steinbergwiesen bei Goslar wurde dieses Gebiet ebenfalls in die Verbotszonen einbezogen.

Mit diesen Maßnahmen verknüpfen die Behörden die Hoffnung, dass ein achtsamerer Umgang beim Alkoholgenuss erfolgt, und die Ordnungskräfte in schwierigen Situationen besser Eingreifen können.

Die Polizeidienststellen werden am Himmelfahrtstag mit Angehörigen der Bereitschaftspolizei, der Diensthundeführergruppe und der Reiterstaffel personell verstärkt, um gemeinsam mit den Gemeinden die Einhaltung der Verbotszonen zu überwachen.

Unabhängig von diesen besonderen Maßnahmen werden die Einsatzkräfte selbstverständlich auch außerhalb der genannten Verbotszonen darauf achten, dass es nicht zu Alkoholexzessen kommt, damit die Einwohner den Feiertag allerorts entspannt genießen können.

Ferner weisen die Behörden auf das Grillverbot in den besagten Gebieten beziehungsweise auf die generell mögliche Brandgefahr auf den öffentlichen Flächen hin, heißt es dazu.

Die Verbotszonen im Überblick: Die ausgesprochenen Verbote gelten an Innerstetal- und Granestalsperre jeweils für den Talsperrendamm und einen Korridor rund um die Talsperren. Dieser Korridor reicht jeweils von der Wasserfläche bis 50 Meter über die rund um die Talsperren verlaufenden Wege hinaus. Ferner gelten die Verbote auf dem Gelände zwischen „Kleinem Schlüsseltal“ im Norden und „Großem Schlüsseltal“ im Süden sowie dem Nonnenberg vom unteren bis zum oberen Steinbergparkplatz einschließlich der Steinbergwiesen im Osten sowie für den Bereich des Graneblockhauses, heißt es abschließend in der Mitteilung.red