Verkehrsprävention im Bereich Grundschule und Moritzstraße

41 Fahrzeuge überschritten die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit

Höchstgeschwindigkeit „10 Stundenkilometer“: Die Moritzstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, der im Wege der Präventivaktion kontrolliert wurde.

Bad Gandersheim. Vor Kurzem führten hiesige Polizeibeamte im Bereich der Grundschule in der Roswithastraße und anschließend im verkehrsberuhigten Bereich der Moritzstraße in Bad Gandersheim, gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt und der Ortsverkehrswacht Bad Gandersheim – Kalefeld – Kreiensen eine präventive Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch. Vor Schulbeginn, in der Zeit von 7 bis 8 Uhr, widmeten sich die beteiligten Institutionen dem Schulweg im Bereich der Grundschule in der Roswithastraße.

Hier konnte festgestellt werden, dass sich die Verkehrsteilnehmenden, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule brachten (sogenannte Elterntaxis) überwiegend vorbildlich verhielten. Hier wurden lediglich ein paar verkehrserzieherische Gespräche geführt. Allerdings wurden einige verkehrswidrig parkende Pkw im Bereich der Zuwegungen der Schule festgestellt, die aufgrund ihres Abstellortes zu gefährlichen Verkehrssituationen für die Kinder führen könnten. Hier wurden insgesamt drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Im Anschluss rückte die Moritzstraße in den Fokus der Beteiligten. Hier wurde eigens für diese Präventionsaktion noch einmal die Geschwindigkeitsmesstafel in dem verkehrsberuhigten Bereich, der ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit zu befahren ist, installiert. Innerhalb der Kontrollzeit konnten 41 Fahrzeuge festgestellt werden, die die Schrittgeschwindigkeit deutlich überschritten. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 27 Stundenkilometer. Durch die eingesetzten, kombinierten Streifen wurden Verkehrsteilnehmende angehalten, die sich aufgrund der Messungen der Verkehrstafel nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit hielten. Mit den betreffenden Kraftfahrzeugführenden wurde das präventive Gespräch gesucht und zur Verdeutlichung der in einer verkehrsberuhigten Straße geltenden Vorschriften, ein Informationsflyer der Verkehrswacht ausgehändigt. Erschreckend für die eingesetzten Institutionen waren vielfache Aussagen, dass den Fahrzeugführern offenbar nicht bewusst war, mit welcher Geschwindigkeit ein verkehrsberuhigter Bereich befahren werden darf.

Mehrfach erhielten die Beamten auf Nachfrage die Antwort, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem solchen Bereich bei 30 Stundenkilometern läge. Insgesamt wurden die Kontrollen jedoch durch die Verkehrsteilnehmenden wohlwollend aufgenommen. Von Passanten wurden die Überwachungsmaßnahmen verständlicherweise als sehr positiv begrüßt.red