Landkreis plant die Asklepios Harzkliniken GmbH auf Vertragserfüllung zu verklagen

Goslar. Der Landkreis Goslar strebt eine Klage gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH auf Erfüllung des im April 2003 zwischen beiden Parteien geschlossenen Privatisierungsvertrages vor dem Landgericht Braunschweig an. Um seinen Forderungen im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung des Krankenhauses in Clausthal-Zellerfeld Nachdruck zu verleihen, will der Landkreis auch die im Kaufvertrag verankerte Vertragsstrafe in Höhe von 15 bis zu maximal 20 Millionen Euro geltend machen.

Die Entscheidung, ob die Kreisverwaltung den Klageweg gegen den Klinikkonzern einschlägt, hängt vom Votum des Kreistages ab, der sich in seiner kommenden Sitzung am Montag, 4. Februar 2019 (16 Uhr), mit dem Sachverhalt befassen wird.

Der nun angestrebten Klage gegen den Krankenhausbetreiber geht eine rund einjährige rechtliche Prüfung voraus. Im Dezember 2017 hatte der Kreistag Landrat Thomas Brych einstimmig beauftragt „die Prüfung und gegebenenfalls Einleitung von rechtlichen Schritten gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH in Bezug auf die Situation an der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld“ vorzunehmen.

Der Klinikgesellschaft wird vorgeworfen, die im Privatisierungsvertrag vereinbarten Verpflichtungen mit Blick auf den Erhalt und Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes Clausthal-Zellerfeld verletzt zu haben. Im Vertrag heißt es dazu, dass die Käuferin zum Schutz der geschützten Krankenversorgung und der geschützten Standortsicherung verpflichtet ist insbesondere dafür zu sorgen, dass „keiner der drei Krankenhausstandorte vollkommen geschlossen wird und die stationäre Krankenhausversorgung an allen drei Krankenhausstandorten gewährleistet ist und weiterentwickelt wird.“

Der Landkreis und die mit der rechtlichen Prüfung beauftragte Hamburger Kanzlei „LATHAM & WATKINS LLP“ vertreten die Auffassung, dass Asklepios seine Vertragspflichten - vor allem im Hinblick auf die Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung, welche die Pflicht zur Fortführung und Weiterentwicklung aller drei Standort beinhaltet – nicht beziehungsweise nicht vertragskonform erfüllt.

Landrat Thomas Brych unterstreicht, dass sich die vertragsrechtliche Prüfung auch genau auf diesen Passus konzentriert hat: „Ich möchte ganz deutlich machen, dass sich unser Klagebestreben einzig und allein auf den Erhalt des Krankenhausstandortes Clausthal-Zellerfeld und somit der Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger im Oberharz bezieht. Unsere Pläne haben überhaupt gar nichts mit etwaiger Kritik zu tun, die an anderen Stellen mehrfach gegen die Asklepios Harzkliniken vorgebracht wurde und wird.“

Und noch eines ist dem Chef der Goslarer Kreisverwaltung an dieser Stelle besonders wichtig. „Mit unserem Vorstoß positionieren wir uns nicht gegen Ärzte, Krankenpflegekräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeit im administrativen Bereich. Die vielen Beschäftigten in den drei zur Harzklinikgesellschaft zählenden Krankenhäusern leisten hervorragende Arbeit und können sich unserer allerhöchsten Wertschätzung versichert sein“, erklärt Landrat Thomas Brych.

In den zurückliegenden Monaten der rechtlichen Prüfung wurde Asklepios mit Schreiben vom 21. März 2018 unter Fristsetzung und Abmahnung zur Vertragserfüllung aufgefordert. Der in den darauf folgenden Monaten geführte Schriftwechsel mündete in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Geschäftsführung von Asklepios und der von der Gegenseite beauftragten Kanzlei.

Mit Schreiben von der Rechtsvertretung von Asklepios vom 10. Januar 2019 wurden alle Ansprüche aus dem 2003 geschlossenen Privatisierungsvertrag negiert, was zum endgültigen Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen führte.

„Eine Bereitschaft seitens Asklepios“, so Landrat Thomas Brych, „auf Vorschläge einzugehen oder in dieser Sache auf uns zuzugehen ist leider nicht erkennbar. Von Asklepios angekündigte eigene Konzepte, wurden entgegen entsprechend getroffener Zusagen nicht vorgelegt. Da die außergerichtliche Einigung nun ausscheidet, verbleibt zur Geltendmachung unserer Ansprüche nur noch der Klageweg.“

Vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages gehen der Landkreis und seine Rechtsvertretung von einer mindestens 36-monatigen Verfahrensdauer aus. Aufgrund der Komplexität des zu verhandelnden Falles könnte sich diese noch verlängern.red