Was ist zu tun, wenn Angehörige dringend versorgt werden müssen?

Aufnahmestopp in Pflegeheimen stellt Betroffene vor Probleme / Seniorenpflegestützpunkt informiert

Der Landkreis Goslar hat mit Allgemeinverfügung vom 31. März die Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen untersagt.

Region. Der Landkreis Goslar hat mit Allgemeinverfügung vom 31. März die Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Betroffen sind Heime und unter das Heimgesetz fallende Wohngemeinschaften, Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder von ambulant betreuten Intensivpflegewohngemeinschaften.

Die Tagespflegeeinrichtungen, die eine Notbetreuung anbieten, dürfen ebenfalls keine neuen Tagesgäste mehr aufnehmen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine 14-tägige Quarantäne unter besonderen hygienischen Schutzvorkehrungen eingehalten werden kann. Der Landkreis Goslar ermittelt derzeit die Zahl der Pflegeplätze, die diese Aufnahmebedingungen garantieren. Die Zulassung weiterer Ausnahmen bedarf einer Einzelfallprüfung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Was können Betroffene derzeit tun, wenn Angehörige dringend versorgt werden müssen und man die notwendige Hilfe nicht selbst sicherstellen kann?
Der Seniorenpflegestützpunkt berät alle Beteiligten bei Frage zu ambulanter Versorgung und den Möglichkeiten einer anstehenden Neuaufnahme.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von montags bis freitags vormittags von 8.30 bis 13 Uhr sowie nachmittags montags und dienstags von 13.30 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr unter der Rufnummer (05321) 3119600 oder per E-Mail: SPN@landkreis-goslar.de erreichbar.red