Wenn die Räumpflicht nicht erledigt wird: Von Kontakt über Bußgeld bis Ersatzvornahme

Pflicht muss auch aus der Ferne wahrgenommen werden / Zuständigkeiten für Räumbereiche

Bad Gandersheim. Der Wintereinbruch sorgte vielerorts für komplett verschneite Fußwege und Straßen. Die Räumung ging jedoch nur schleppend voran. Parkplätze waren kaum befahrbar (oder sind es teilweise immer noch nicht) und auch die Fußwege waren stellenweise nur schlecht oder gar nicht begehbar.

André Schumann, Fachbereichsleiter für Bau- und Ordnungsverwaltung, erklärte auf Nachfrage des GK zur Räumproblematik, dass es bei der Stadt Bad Gandersheim eine Prioritätenliste gibt, auf der festgehalten ist, welche Straßen oder Bereiche zuerst geräumt werden: „Die Parkplätze stehen auf dieser Liste weiter unten“. Zuerst kommen verkehrsbelastete Straßen an die Reihe.

Für die Stadt Bad Gandersheim und die umliegenden Dörfer ist der Bauhof verantwortlich. Für die Bundes-, Land- und Kreisstraßen hingegen ist die Straßenmeisterei Einbeck verantwortlich. „Wenn ein Räumfahrzeug mit hochgezogenem Schild eine Bundesstraße entlangfährt, wurde diese entweder schon geräumt oder sie fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fahrzeuges“, erklärt Schumann. Straßen zu räumen, die nicht zu dem eigenen Bereich gehören, bedeute unnötigen Aufwand und Verbrauch. Zudem stehen dem Haftungsfragen entgegen.

Landwirte, die im Stande sind, mit ihren Fahrzeugen ihren eigenen Hof vom Schnee zu befreien, tun dies teilweise auch auf den Straßen vor ihren Häusern. „Grundsätzlich haben wir nichts dagegen und sie dürfen es“, sagt Schumann. Ein Problem gäbe es nur dann, wenn diese Landwirte die Straße oder herumstehende Fahrzeuge beschädigen. „Die Straßenmeistereien sind für einen solchen Fall versichert“, erklärt Schumann.

Die Räumpflicht der Gehwege ist normalerweise – ausgenommen öffentliche Flächen – nicht Aufgabe der Stadt, da die Bewohner oder die Eigentümer der jeweiligen Immobilie ihre Wege freihalten müssen. „Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird von uns kontaktiert. Dieses Jahr mussten wir jedoch etwas Fingerspitzengefühl beweisen. Einen Wintereinbruch wie diesen sind wir nicht mehr gewohnt und auch die Stadt kam kaum noch hinterher“, sagt Ordnungsamtleiter Frank Biener. Wer seiner Pflicht nach ein bis zwei Tagen nach der Erinnerung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem müsse eine externe Firma beauftragt werden, die Wege zu räumen, was dem Eigentümer in Rechnung gestellt werde.

Ungeräumte Gehwege gab es beispielsweise auch in der belebteren Moritzstraße vor dem ehemaligen „Schlecker“ und „Tedi“. Die Eigentümer der Gewerbeimmobilien befinden sich nicht in Bad Gandersheim und haben sich offensichtlich noch nicht darum gekümmert, eine Firma zu beauftragen, den Weg zu räumen. Dies müsse im Ersatzfalle dann die Stadt übernehmen, so Schumann, wenn die Eigentümer nicht reagieren. Sie tragen dann aber auch die Kosten der Ersatzvornahme.hei