Doppelte Beißattacke: Bulldogge fällt zwei Frauen an

Opfer erleiden Bissverletzungen / Landkreis Goslar und Polizei Seesen ermitteln

Symbolbild

Rhüden. Zu zwei Beißattacken durch eine Bulldogge ist es nach Informationen des „Beobachter“ in Rhüden gekommen. Dabei sollen zwei Frauen Opfer von Hundebisse geworden und dabei zum Teil schwer verletzt worden sein. Zunächst wurde am 7. Juni eine Frau von dem Hund angegriffen und erlitt den vorliegenden Informationen zufolge eine stark blutende und sehr tiefe Bisswunde am Oberarm.

Die Frau befindet sich nach Mitteilung ihrer engsten Angehörigen noch immer in ärztlicher Behandlung. Noch am selben Tag wurde der Vorfall bei der Polizei in Seesen zur Anzeige gebracht und dem Ordnungsamt Seesen gemeldet, um – wie es hieß – Schlimmeres zu verhindern, da in dem Haus der Hundehalterin auch eine ältere Dame lebt.

Dann kam es am 1. Juli, also am vergangenen Sonntag, zu einer weiteren Beißattacke durch denselben Hund. Die besagte ältere Dame wurde von der Bulldogge angegriffen, erlitt Bisswunden, einen Oberschenkelhalsbruch und musste noch am selben Tag operiert werden. Daraufhin, und auch weil nach der ersten Beißattacke – nach Ansicht der Angehörigen und Freunde der älteren Dame zu wenig seitens der Behörden unternommen wurde, schalteten sie nun den „Beobachter“ ein.

Auf Nachfrage bei der Polizei in Seesen, beim Ordnungsamt in Seesen und beim Landkreis in Goslar wurden die Vorfälle allesamt bestätigt. Gleichzeitig wurde von Seiten der Stadt Seesen und der Polizei mitgeteilt, dass der für solche Fälle zuständige Landkreis umgehend informiert wurde. Auf Nachfrage bei der Kreisbehörde wurde ebenfalls bestätigt, dass beide Beißattacken beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Landkreises Goslar bekannt waren.

„Hundehalterin wird sich freiwillig vom Hund trennen”

Nach Bekanntwerden des ersten Vorfalls wurden entsprechend die Ermittlungen nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes eingeleitet. Die Tierhalterin wurde schriftlich auf die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen, nämlich Führung an der Leine und mit Maulkorb.

Mit dem zweiten Vorfall wurde deutlich, dass die Tierhalterin erhebliche Probleme habe, den Hund sicher zu halten. Daher wurden Maßnahmen eingeleitet, um zukünftig eine sichere Unterbringung des Tieres zu ermöglichen. Zwischenzeitlich wurde ein Platz in einer geeigneten Einrichtung gefunden. „Die Tierhalterin wird sich freiwillig von dem Hund trennen“, hieß es dazu seitens des Landkreises Goslar.

Gegen die Hundehalterin laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das bestätigte gestern eine Sprecherin des Polizeikommissariats. Nach hiesiger Einschätzung wird der Hund nach Abschluss der Ermittlungen für gefährlich erklärt werden.uk