Ab heute gilt die Warnstufe 2

Auch Geimpfte und Genesene brauchen nun oft einen negativen Test / FFP2-Maske häufiger Pflicht

Bereits an der Seesener Rathaustür wird auf die neue Regelung hingewiesen, die ab dem heutigen Mittwoch gilt.

Seesen. Sowohl die lokale Sieben-Tage- als auch die landesweite Hospitalisierungsinzidenz haben die Grenzwerte überschritten, die den Landkreis Goslar laut Niedersächsischer Corona-Verordnung dazu verpflichten, die Regeln abermals zu verschärfen und die Warnstufe 2 auszurufen. Dies gilt ab dem heutigen Mittwoch. Für Landrat Dr. Alexander Saipa ist es bereits die zweite Regelverschärfung in seiner rund vier Wochen währenden Amtszeit. „Die Corona-Lage ist absolut besorgniserregend, wenngleich unsere Infektionszahlen glücklicherweise noch hinter denen der Nachbarlandkreise zurückstehen. Dies sollte uns aber auf keinen Fall zu leichtfertigem Handeln verleiten. Die Lage ist ernst, und wir müssen weitere Schritte einleiten, damit die Situation nicht vollkommen aus den Fugen gerät. Neben der Verschärfung der Warnstufe liegt unser Augenmerk auch auf der Beschleunigung der Impfkampagne. Leider liegen jedoch nicht alle Rahmenbedingungen ins unserer Hand“, verweist der Verwaltungschef beispielsweise auf die schleppende Impfstoffversorgung seitens des Bundes.

Mit Inkrafttreten der zweiten Corona-Warnstufe gilt ab morgigen Mittwoch in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die so genannte 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass fortan auch Geimpfte und Genesene beispielsweise beim Friseur- oder Restaurantbesuch einen tagesaktuellen Corona-Negativtest vorweisen müssen. Landrat Dr. Saipa ist sich im Klaren, dass die Ausweitung der Testpflicht keine Begeisterungsstürme auslösen wird, zumal geimpfte und genesene Personen somit einen Vorteil verlieren, den sie aufgrund ihres Status bislang innehatten. „Die Testpflicht vor dem Restaurantbesuch ist sicherlich unerfreulich, doch muss mit Blick auf das gegenwärtige Infektionsgeschehen umgesetzt werden. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger die Regeln einzuhalten, ferner möchte ich für freiwillige Kontaktbeschränkungen werben. Treffen Sie sich bitte mit so wenigen Personen wie möglich. Wichtig ist auch die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Das ist immer noch effektiv“, sagt Landrat Dr. Saipa. Neben der Einführung der 2G-Plus-Regel gilt ab morgen auch eine verschärfte Maskenpflicht. Die OP-Masken sind in vielen Bereichen gegen FFP2-Masken zu tauschen.

Mit Blick auf die vorhandenen Testkapazitäten berichtet Dr. Saipa, dass es im Kreisgebiet aktuell 45 Corona-Schnelltest-Stationen gibt. Beim Gesundheitsamt liegen darüber hinaus zehn Anfragen für die Eröffnung neuer Schnelltest-Stationen vor. „Ob wir mit diesen Kapazitäten auskommen werden, vermag ich nicht abschließend zu sagen. Die Verfügbarkeit von Laienselbsttests ist gegenwärtig auf jeden Fall eingeschränkt. Der Markt wird sicherlich darauf reagieren. Wir können das jedoch nicht beeinflussen“, so Dr. Saipa.

Für die Tests am Arbeitsplatz gilt ferner, dass der Arbeitgeber unter Beachtung der Anforderungen des Datenschutzes geeignete Beschäftigte oder Dritte mit der Beaufsichtigung und Dokumentation von Corona-Tests beauftragen kann. Die gleiche Option haben im Übrigen auch Sportvereine, Restaurant- oder Hotelbetreiber. Im Hotel, Restaurant oder Sportverein kann demnach auch ein Selbsttest unter Aufsicht einer entsprechend eingewiesenen Person durchgeführt werden.

Das sind die neuen Regelungen im Landkreis Goslar:

• Bei Zusammenkünften, Veranstaltungen und privaten Feiern gilt bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 15 Personen die 2G-Plus-Regel im Innenbereich. Kontaktdaten sind zu erfassen. FFP2-Maske bis zum Sitzplatz

• In der Gastronomie gilt im Innenbereich 2G-Plus. In der Außengastronomie 2G. FFP2-Maskenpflicht bis zur Einnahme des Sitzplatzes im Innenbereich. Die Kontaktdaten sind zu erfassen.

• Im Beherbergungsgewerbe gilt 2G-Plus im Innenbereich (Test bei Anreise und zweimal wöchentlich) und 2G im Außenbereich. FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich. Kontaktdaten sind zu erfassen.

• Bei körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Physiotherapie) gilt 2G-Plus im Innen- und 2G im Außenbereich. Ausgenommen davon sind medizinisch notwendige Dienstleistungen und Blutspendetermine. FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich. Kontaktdaten sind zu erfassen.

• Bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen (generell Duschen und Umkleiden) gilt 2G-Plus. Im Außenbereich greift 2G. FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben. Dokumentation der Kontaktdaten auch in Hallenbädern und ähnlichen Einrichtungen.

• Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden gilt 2G-Plus im Innenbereich. 2G unter freiem Himmel. FFP2-Maskenpflicht auch beim Sitzen. Kontaktdaten sind zu erfassen. Bei mehr als 5.000 Besuchern gibt es nur personalisierte Tickets.

• In Kinos, Theatern, Kultureinrichtungen, Zoos und Freizeitparks gilt 2G-Plus im Innen- und 2G im Außenbereich. Kontaktdaten sind zu erfassen.

• Bei Weihnachtsmärkten gilt 2G-Plus im Innen- und bei Bewirtung auch im Außenbereich. Die FFP2-Maskenpflicht greift generell (auch im Sitzen)

• In Clubs und Diskotheken gilt 2G-Plus im Innenbereich und 2G im Außenbereich. FFP2-Maskenpflicht auch beim Sitzen. Auslastung darf bei 50 Prozent liegen. Kontaktdaten sind zu erfassen.
• Wichtig: 2G-Plus, 2G und 3G gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.

Auch die Asklepios-Klinik verschärft die Besuchsregeln. Es gilt dort ab sofort ebenfalls die die 2G-Plus-Regel, zudem gilt die Tragepflicht einer FFP2-Maske. Wie bisher auch gilt weiter ebenso die „1-1-1 Regel“, das bedeutet: Ein Patient darf pro Tag nur einen Besucher empfangen, die Besuchszeit beträgt maximal eine Stunde, innerhalb des grundsätzlichen Besuchszeitraums von 14 und 17 Uhr. Das bisherige Anmelde-Prozedere bleibt ebenfalls bestehen. Besuchern in der Asklepios Klinik Schildautal Seesen steht dafür die digitale Plattform „Samedi“ zur Verfügung. Konkret buchen Besucher vorher auf der Homepage der Klinik einen Besuchstermin über die Buchungsplattform des E-Health-Anbieters Samedi. Mit dem digitalen Besuchermanagement lassen sich die Besuche kontaktlos nachverfolgen und steuern. Dabei werden die jeweils geltenden Besuchsregelungen direkt im System hinterlegt, das bietet allen Beteiligten die bestmögliche Sicherheit in dieser Zeit und eine einfachere Registrierung. Auf den Isolations-Stationen und Intensivstationen sind aufgrund erhöhter Sicherheits- und Schutzvorkehrungen Besuche nicht gestattet. Ausnahmen gibt es bei Palliativ-Patienten. Die Abstimmung erfolgt dann jeweils über die Station und die Freigabe durch den zuständigen Chefarzt beziehungsweise den Ärztlichen Direktor.

Im Rathaus der Stadt Seesen gilt ab heute, dass es Zugang nur mit Termin und unter 3G gibt. Zusätzlich greift auch die Einbahnstraßen-Regelung wieder, sodass ein Betreten des Verwaltungsgebäudes ausschließlich durch den Haupteingang erfolgt und das Rathaus nur über den Hinterausgang verlassen werden kann. Gelbe Säcke werden wieder auf die Treppe vor dem Rathaus gestellt. Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, maximal eine Rolle aus der Kiste zu entnehmen. Darüber hinaus stehen die Dorfgemeinschaftshäuser bis auf Weiteres nicht mehr für private Feiern zur Verfügung. Für die Sehusa Wasserwelt gilt entsprechend des Landkreises die „2G-Plus"-Regel. Der öffentliche Bereich des Jacobson-Hauses ist weiterhin geöffnet, der Zutritt zu den Verwaltungsdienstleistungen wie Wirtschaftsförderung erfolgt ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache und mit 3G-Regelung.red/dh