Asklepios wehrt sich gegen die SPIEGEL-Vorwürfe: „Entbehrt jeder Grundlage!“

„Sind überzeugt, gesetzeskonform und im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der geforderten Vorsorgemaßnahmen für Krankenhäuser in der Corona-Pandemie gehandelt zu haben!“ / Mitarbeiter gibt Einblick: „Es gab Staunen und Gelächter!”

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit Anfang November 2020 nach „Beobachter“-Informationen gegen die Asklepios Kliniken Schildautal in Seesen. Es soll um Subventionsbetrug während der Corona-Pandemie gehen.

Seesen. Die Asklepios Kliniken Schildautal Seesen weist die im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL angestellten Spekulationen rund um angebliche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Ausgleichszahlungen gemäß dem Krankenhausfinanzierungsgesetz entschieden zurück. Wie Sprecher Ralf Nehmzow dem „Beobachter“ gegenüber erklärte, sei Asklepios überzeugt, zu jeder Zeit gesetzeskonform und insbesondere auch im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der politisch geforderten Vorsorgemaßnahmen für Krankenhäuser in der Corona-Pandemie gehandelt zu haben. „Die Vorwürfe werden der komplexen Sachlage der Corona-Gesetzgebung nicht gerecht“, so Nehmzow.

Während der gesamten Corona-Pandemie hätten die Kliniken der Asklepios-Gruppe unter erschwerten Bedingungen einen sehr großen Beitrag für die Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Deutschland geleistet.

Die vom SPIEGEL in der Berichterstattung vorgebrachten anonymen Vorwürfe seien unerheblich für die Bewilligung von Ausgleichszahlungen für zusätzlich bereit gestellte intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sowie die gesetzlich vorgegebenen Bemessungsgrundlagen der sogenannten Leerstandspauschalen. „Daher entbehren auch die in dem Artikel erwähnten möglichen „Schummeleien“ sowie der anonyme Vorwurf, dass Corona-Hilfen „erschlichen“ worden seien, jeder Grundlage“, so Nehmzow. Alle Fakten und die klaren Vorgaben in den relevanten Gesetzen seien Beleg dafür.

In der akuten Phase der damals neuartigen Corona-Pandemie erhielten zugelassene Krankenhäuser nach § 21 Abs. 5 KHG Erstattungen für die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Beatmungskapazitäten. Dabei wies der Gesetzgeber klar darauf hin, dass diese Intensivkapazitäten nicht nur zusätzlich zum bisherigen Bettenbestand des Krankenhauses geschaffen werden konnten, sondern insbesondere kurzfristig über Betten aus anderen Stationen generiert werden sollten. Dies bereits deshalb, weil der Markt für Beatmungsgeräte seinerzeit weltweit knapp war. In § 21 Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz wird explizit auf jedes „aufgestellte oder vorgehaltene“ Bett verwiesen.

In Seesen hatte Asklepios laut eigener Aussage vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie zehn ausgewiesene Intensivbetten. Gemäß der Aufforderung der Bundesregierung hat Asklepios in Folge weitere 26 Intensivkapazitäten, aus anderen Stationen vorgehalten, die über die technischen Voraussetzungen hierzu verfügten. Für die Bereitstellung dieser Betten hat Asklepios Boni – ausdrücklich nicht Investitionsmittel – in Höhe von 50.000 Euro pro Bett, insgesamt rund 1,3 Millionen Euro erhalten.

Dies entspricht genau den gesetzlichen Vorgaben und dem Willen des Gesetzgebers, um der Pandemie von nationaler Tragweite nachhaltig zu begegnen. „Den uns bisher nicht vorliegenden Vorwürfen aus anonymer Quelle fehlt hingegen jegliche Grundlage“, hieß es weiter. Durch weitere Aufstockung habe die Asklepios Kliniken Seesen 2020 insgesamt sogar eine Beatmungskapazität von 53 Plätzen vorgehalten. Im Jahr 2021 folgen weitere 20 Geräte, was die maschinelle Beatmungskapazität am Standort Seesen auf insgesamt 73 erhöhen könnte. Für diese Investitionen habe Asklepios keine Boni beantragt und die Investitionskosten vollständig aus Eigenmitteln gestellt. Der SPIEGEL berichtet zudem darüber, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausgleichszahlungen gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz eingeleitet habe.

Asklepios habe bereits Kontakt zu der Staatsanwaltschaft aufgenommen und volle Kooperation und Aufklärung zugesagt. Bisher hat die Staatsanwaltschaft gegenüber Asklepios jedoch keine Informationen zur Verfügung gestellt. Asklepios steht selbstverständlich bereit, auf Basis der relevanten Fakten diese Vorwürfe zu entkräften.

Mitarbeiter verrät: „Das Pflegepersonal hat gestaunt und gelacht!“

Ein Mitarbeiter von Asklepios hat im Zusammmenhang mit den genannten Vorwürfen berichtet, dass die Normalstation 14, also die ehemalige Chirurgische Station Ende letzten Jahres zusammengekürzt worden sei. Der zuständige Chefarzt sei sauer gewesen, weil er mit wenigen Betten keine Zentrale Notaufnahme betreiben durfte, was dann aber doch geschehen sei. Die Chirurgie-Betten seien im Haus verteilt worden und die Station 14 wurde schließlich Coronastation.
Ende 2020 wurde die Station 14 dann renoviert.

„Dazu wurde sie natürlich geräumt und die Station 34 wurde Coronastation. Vorher war die 34 Innere Station, aber auch hier hatte Herr von der Haar Betten gestrichen. Das Pflegepersonal hat natürlich gestaunt und gelacht weil nun auf der sowie nicht ausgelasteten Station 14 insgesamt 34 Coronabetten vom Staat finanziert wurden“, erklärte der Mitarbeiter, der seine Anonymität wahren möchte, dem „Beobachter“.
Überhaupt sei die Klinik eh nicht ausgelastet gewesen – wegen des Streiks seien viele Patienten nach Goslar oder woanders gegangen. Man hatte im November lange Zeit nur 134 Patienten im gesamten Haus inklusive der Reha. „Alle sahen die zehn Millionen-Coronafinanzierung kontra einem leeren Haus. Die meisten Patienten seien nur zur Beobachtung auf den Coronastationen gewesen.uk