Barrierefreie Haltestellen im Blick
Stadt Seesen investiert weiter in den öffentlichen Nahverkehr / Auch beim Landkreis ist das Thema präsent
Seesen. Noch vier Jahren verbleiben der Stadt Seesen, um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen. Bis zum 1. Januar 2022 müssen Bus und Bahn sowohl barrierefrei erreichbar als auch benutzbar sein. Geregelt ist das im Personenbeförderungsgesetz. Erfahrungsgemäß dauert es einige Zeit von der Planung bis zur Umsetzung. Die Stadt Seesen hat im Haushalt für 2018 Investitionen im öffentlichen Nahverkehr vorgesehen.
Insgesamt hat die Stadt Seesen in den Haushalt 263.400 Euro für die Bushaltestellen im Haushalt 2018 eingestellt. Fünf Haltestellen in der Stadt und zwei in den Ortsteilen sind enthalten. In der Kernstadt sind das Triftstraße, Gerhard-Hauptmann-Straße, An den Teichen, Hochstraße und die Wilhelmshöher Straße. Die Investitionen bewegen sich hier zwischen 22.900 Euro (Hochstraße) und 49.000 Euro (Gerhard-Hauptmann-Straße). Darüber hinaus sollen auch die beiden Haltestellen „Beek“ in Mechtshausen (43.100 Euro) und „Bahnhof“ in Münchehof (35.9000 Euro) in diesem Jahr angepackt werden. Neben den bereits sieben erwähnten Haltestellen sind auch 20.000 Euro für die Planungskosten für den behindertengerechten Umbau diverser Haltestellen eingeplant.
Die anderen Haltestellen werden nach und nach auf die gesetzlichen Anforderungen umgerüstet. Im Seesener Stadtteil Bilderlahe kam vor Kurzem die örtliche Bushaltestelle zur Sprache. Vor ein paar Jahre wurde der Platz in der Ortsmitte gestaltet. Die Altstoffcontainer erhielten einen Platz. Fakt ist, so wie der Platz ist, wird er nicht bleiben können. „Da in der aktuellen Situation der Haltestelle längere Busse wegen der Kurvenlage nicht unmittelbar an den Hochbord heranfahren können, ist diese Haltestelle grundlegend umzuplanen“, teilt Fachbereichsleiter Uwe Zimmermann auf Anfrage mit. 2019 soll das Projekt realisiert werden.
Auch der Landkreis Goslar hat das Thema auf der Agenda. So enthält das „Kreisstraßenbau- und Investitionsprogramm 2018 bis 2022“, das im Dezember im Goslarer Kreistag verabschiedet wurde, Ausführungen zum öffentlichen Nahverkehr. Fakt ist, der Landkreis Goslar ist für Haltestellen an freien Strecken (außerorts) so unter anderem die Siedlung Adenhausen und einige Haltestellen innerhalb von Ortschaften zuständig. „Im Bereich der Haltestellen an freien Strecken wird zunächst die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit eines barrierefreien Ausbaus geprüft, da dieser nur erfolgen sollte, wenn auch die anschließenden Bereiche eine gewisse Barrierefreiheit bieten“, heißt es in dem Sitzungspapier. Fakt ist, im Jahr 2019 plant der Landkreis gemeinsame Investitionen mit der Stadt Seesen. „Ein gemeinsamer Sammelantrag wird bei der Förderstelle, federführend durch den Landkreis Goslar, gestellt“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage.
Bei den innerörtlichen Haltestellen ist zu beachten, dass der Landkreis Goslar lediglich für die Ausgestaltung der Borde, nicht aber für Wartehäuschen und weitere Einrichtungen wie Beleuchtung, Fahrradständer, Mülleimer zuständig ist. Dieses obliegt der Stadt Seesen. Auch in den Folgejahren sind kreisweit Investitionen geplant, um die Zielvorgabe 1. Januar 2022 zu schaffen.
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Seesen einige Maßnahmen in Sachen Haltestellen angepackt. In der Hochstraße/An der Ziegelei und in der Hildesheimer Straße in Rhüden wurden die gesetzlichen Vorgaben zur barrierefreien Haltestelle bereits erfüllt. Hier können die Reisenden ohne Probleme in den Bus ein- und aussteigen.
Der Landkreis Goslar hatte 2017 in die Haltestelle der Siedlung Adenhausen investiert. Hier hatte die Straßenmeisterei Seesen unter anderem den Unterstand aufgewertet.syg