Bauausschuss fällt noch keine Entscheidung

Es fehlen noch Unterlagen / „Burger King“-Investor hat bereits weiteren Schritt in die Wege geleitet

Auf dieser Wiese will der Investor ein „Burger King“ errichten. Einwände und eine Petition mit 1.207 Unterschriften gegen den Standort liegen vor. Kritisiert wird die Nähe zur Wallanlage.

Seesen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Seesen wird sich in seiner öffentlichen Sitzung am  Dienstag, 12. März, um 16.30 Uhr im Bürgersaal des Jacobson-Hauses noch nicht mit der Bebauungsplanänderung für das Grundstück „An der Masch“ zum Bau eines „Burger King“ befassen. Grund dafür sind die noch nicht abschließend geprüften Einwendungen.

Aktuell liegen noch nicht alle Unterlagen vor, die aus Sicht der Stadt für eine Entscheidung über die Einwendungen erforderlich sind“, teilt Stadtsprecherin Beatrice-Arianne Kühne mit. Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind kann ein Entwurf mit einem Vorschlag zur Behandlung an die politischen Gremien gegeben werden.

Bevor nicht jede von den Bürgern eingereichte Einwendung gründlich untersucht wurde, kann der Bauausschuss nicht über die Änderung des Bebauungsplans beraten. Über die Behandlung der Einwendungen entscheidet zuletzt der Rat der Stadt Seesen, der Rat kann dabei auch abweichend von dem Vorschlag der Verwaltung entscheiden.

Sofern die Einwendungen abschließend geprüft wurden und alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen, kann sich der Bauausschuss mit der 5. Änderung des Bebauungsplans „Am Schützenplatz“ beschäftigen. Anschließend wird der Verwaltungsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben, bevor der Rat abschließend in einer öffentlichen Sitzung entscheidet. Wann das sein wird, ist noch offen.

Obwohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Grundstücks noch nicht gegeben sind, hat der Investor bereits einen Bauantrag zum Bau eines „Burger King“ beim Landkreis eingereicht, der dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Seesen zur Unterrichtung vorliegt.

Für die Prüfung der Bauantragsunterlagen und die Genehmigung ist der Landkreis zuständig. Die Stadt Seesen wurde zur Stellungnahme aufgefordert. Wie bei Bauvorhaben von öffentlichem Interesse üblich, werden die Bürger im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss darüber informiert, darauf weist die Stadtsprecherin hin.

„Der Landkreis Goslar wurde über den Stand des Planverfahrens informiert. Soweit nicht über die Einwendungen entschieden wurde, kann auch kein Bauantrag genehmigt werden“, so Alexander Nickel, Leiter des Fachbereichs Bau der Stadt.bo