Beschaffungskriminalität: 39-jähriger Seesener muss in Entziehungsanstalt

Mann soll in Goslarer Hotel nachts in die Zimmer eingedrungen sein und die Hotelgäste bestohlen haben

Seesen/Goslar. Ein 39-jähriger Mann aus Seesen wurde vom Schöffengericht in der Kaiserstadt Goslar zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dem Seesener wurde besonders schwerer Diebstahl in mehreren Fällen zur Last gelegt – er ist zudem kein unbeschriebenes Blatt.

Der drogenabhängige Mann hatte sich im Sommer im Jahr 2019 gemeinsam mit einem Komplizen im Zuge von Beschaffungskriminalität in mehrere Goslarer Hotelzimmer geschlichen, und die Gäste, die dort nächtigten, dreist beklaut. Beklaut wurden die Touristen, indem ihnen Bargeld, Autoschlüssel, Portemonnaies, Handys und weiterer Wertgegenstände entwendet worden waren. Der Dieb schlicht sich nachts in die Zimmer, während die Gäste in ihren Betten schliefen.

Polizei fand bei dem 39-jährigen Seesener Teile der Beute

Eine Geschädigte wachte dabei auf, so dass der Eindringling sich eine Notlüge einfallen lassen musste. Er behauptete einfach, sich im Zimmer geirrt zu haben. Die Frau konnte sogar eine Beschreibung des Täters abgeben.

Später fand die Polizei bei dem 39-Jährigen Teile der Beute, dennoch versuchte sich der Angeklagte rauszureden, der Seesener erklärte vor Gericht, er habe die Sachen von einem Freund erhalten. Dieser wiederum wurde sogar in den Zeugenstand berufen, er sitzt derzeit eine Strafe in der JVA Wolfenbüttel ab und gehört ebenso der Goslarer Drogenszene an. Gleichzeitig muss er sich derzeit vor dem Landgericht Braunschweig wegen schweren Raubes verantworten.

Richter Julian Pinkepank verhängt zweijährige Haftstrafe und Drogenentzug

Der Mann wiederum erklärte, dass er mit den Taten des 39-Jährigen nichts zu tun habe. Weil zusätzlich auch ein Alibi nicht stimmte und die Beweise am Ende zu groß waren, wurde der Seesener schließlich schuldig gesprochen.

Er muss nun für zwei Jahre in Haft, zudem sollte er bereits eine Strafe in der JVA Göttingen antreten am Tage der Verhandlung, entschied Richter Julian Pinkwart. Ein Grund, warum die Chance auf Bewährung nicht gegeben war. Nun muss der Seesener in einer Entziehungsanstalt versuchen, von den Drogen wegzukommen. Aktuell bestehe auch die Wiederholungsgefahr, erklärte ein forensischer Psychiater vor Gericht.red