Bundesgerichtshof weist Sabine Wendts Revision als unbegründet ab

Urteil gegen die ehemalige Münchehöfer Kindergartenleiterin ist damit rechtskräftig

Sabine Wendt und ihr Verteidiger beim Betreten des Gerichtssaals im Landgericht Braunschweig. Am 17. März wurde hier das Urteil gefällt. Dagegen legten sie vollumfänglich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hat nun einen Beschluss gefasst.

Braunschweig/Münchehof. Das Urteil ist rechtskräftig. Sabine Wendt, ehemaliger Leiterin des DRK-Kindergartens Münchehof muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Mit ihren Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof ist sie gescheitert. Das teilte am gestrigen Mittwoch Maike Block-Cavallaro, Richterin am Landgericht Braunschweig und Pressesprecherin, mit. Konkret heißt es:

Mit Beschluss vom 24. August 2021 hat der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der 1. Großen Strafkammer vom 17. März 2021 als unbegründet verworfen. Zudem trägt sie die Kosten für die Revision. Nach drei Prozesstagen fiel am 17. März diesen Jahres das Urteil. Das Strafmaß wurde auf zwei Jahre und zehn Monate festgesetzt. Dabei konnten ihr 333 Fälle von Untreue und zehn Betrugsfälle nachgewiesen werden. In Endeffekt waren es sogar mehr Taten, doch hiervon wurde sie freigesprochen. Ein Teil war verjährt. Im Zeitraum von Mai 2014 bis September 2019 hatte Sabine Wendt als Leiterin des DRK-Kindergartens Münchehof Geld abgezwackt, indem sie dieses auf ihr eigenes Konto überwies, Bargeld für private Zwecke verwendete oder mit der EC-Karte des Kindergartenkontos bezahlte.

Um dies zu Verschleiern fingierte sie Rechnungen, indem sie beispielsweise ihr eigenes Konto angab. Finanziert wurden damit unter anderem teure Urlaube und Autos. Unter dem Strich hat sie bei ihren Taten, das geht auch aus der am Mittwoch verschickten Pressemitteilung hervor, einmal 357.858,17 Euro und 43.541,60 Euro erlangt – macht insgesamt rund 401.000 Euro. Die Summe muss sie komplett zurückzahlen, dafür wurde bereits ihr Haus in Münchehof verkauft. Mit dem Urteil blieb das Gericht im März unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Fabian Londa forderte in seinem Plädoyer sogar drei Jahren und zwei Monaten. Als Begründung führte er den langen Tatzeitraum, die hohe Schadenssumme und die hohe kriminelle Energie, mit der die ehemalige Kindergartenleiterin agierte, an. Positiv gewertet wurde damals vom Gericht, dass sie unter anderem ein Geständnis ablegte, Reue und den Willen zur Wiedergutmachung zeigte. Noch im April hatte sie Revision gegen das Urteil eingelegt. Wie die Richterin am Landgericht, Maike Block-Cavallaro, auf Nachfrage erläutert, ist dies im vollen Umfang passiert.

Heißt, es wurde angestrebt, dass überprüft werden soll, ob es Verfahrensfehler gegeben hat und ob die Höhe der Strafe richtig gewesen sei. Zur Einordnung: Bis zu zwei Jahren kann eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erfolgen. Heißt, derjenigen muss nicht ins Gefängnis und erhält Auflagen. Alles was darüber hinaus geht, also ab zwei Jahren und einem Monat zieht eine Haftstrafe nach sich. Sicherlich ist es genau das, was sie mit ihrer Revision erreichen wollte. In der Pressemitteilung heißt es dazu: gegen das Urteil hatte die Angeklagte in vollem Umfang Revision eingelegt und in der Begründung insbesondere die Höhe der von der Kammer verhängten Strafe angegriffen. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofes ist das Urteil vom 17. März rechtskräftig. Acht Monate sind seitdem vergangen, sie blieb die ganze Zeit auf freiem Fuß. Demnächst wird Sabine Wendt die Haft nun antreten müssen.red