Burger King: Grünen-Fraktion stellt kritische Fragen zum Projekt

Bebauungsplan ist noch bis zum 25. Januar im Rathaus der Stadt Seesen öffentlich ausgelegt

So sieht der Bebauungsplan für den geplanten BurgerKing im Bereich „An der Masch“ aus.

Seesen. Auch die Fraktion der Grünen beschäftigt sich aktuell intensiv mit den Planungen zum BurgerKing in Seesen. Ein Teil des Seesener Schützenplatzes soll Standort des Schnellrestaurants sein. So sieht es zumindest die derzeit geplante Änderung des Bebauungsplans für die östlich der Straße „In der Masch“ gelegene Grünfläche vor.

Der veröffentlichte Lageplan cheint laut Sven Ladwig von den Grünen auch halbwegs verträglich mit der jetzigen Parkanlage umzugehen: Dort sind nahezu 50 Prozent Grün und bis zu 26 Bäume zu sehen. Schaut man sich allerdings den Bebauungsplanentwurf an, ergeben sich doch einige Fragezeichen“, so Ladwig.

Innerhalb des Grundstücks sind zwei Baufelder ausgewiesen, auf denen die künftigen Gebäude errichtet werden können. Stellplätze sind aber auch außerhalb dieser Baufelder zulässig. „Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass die gesamte Fläche versiegelt werden kann. Maßnahmen zur Rückhaltung des Regenwassers sind bislang nicht vorgesehen, so dass beim nächsten Starkregen die Unterführung der B 248 zusätzlich geflutet würde, mit Wasser, das über die Seckau dann wieder in Rhüden landet“, erklärt Ladwig dazu.

Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern sollen nur in sehr begrenztem Umfang dem künftigen Investor auferlegt werden. Gerade einmal vier Bäume seien für die ehemalige Parkanlage auf 3.785 Quadratmeter gefordert.

Laut der Grünen-Fraktion wurde auch an Werbeanlagen  gedacht: „Während Fahnen- masten noch halbwegs verträglich angeordnet werden können, soll an der B 248 ein bis zu neun Meter hoher Werbepylon zulässig sein – das entspricht der Höhe eines dreistöckigen Gebäudes! Es dürfte eine Herausforderung sein, diesen Pylon so zu gestalten, dass er zur Attraktivitätssteigerung der Seesener Ortsdurchfahrt beiträgt“, empfindet Ladwig.

Und weiter: „Obwohl weitgehend klar ist, dass ausschließlich Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen, wird das Grundstück als Mischgebiet definiert. Mischgebiet bedeutet, dass dort einerseits Wohnen und andererseits Gewerbe, welches das Wohnen nicht stört, zulässig sind. Ob die Anwohner „In der Masch“ die Zufahrt zum Schnellrestaurant als nicht störend empfinden, sollte nicht erst der Praxistest zeigen.“

Der Bebauungsplan ist noch bis zum 25. Januar im Rathaus der Stadt Seesen öffentlich ausgelegt. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger können ihre Einwendungen geltend machen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird das Verfahren nach eigenen Angaben weiter begleiten und lädt alle Interessierten zur nächsten öffentlichen Fraktionssitzung am 10. Januar um 20 Uhr nach Bornhausen in die Gaststätte „Zum Pflug“ zum gemeinsamen Gedankenaustausch ein.uk