Container-Standort planungsrechtlich legalisiert

„Alte Sandgrube“ Bornhausen: Aus Grünfläche wird nach Ratsbeschluss nun auch auf dem Papier Fläche für Abfallentsorgung

Den Standort für Wertstoffsammelbehälter in der „Alten Sangrube“ in Bornhausen gibt es schon seit 2015. Nun wurde er auch planungsrechtlich legalisiert.

Bronhausen. Im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung hatten sich die Mitglieder des Rates der Stadt Seesen auch mit der 3. Änderung des Bebauungsplans „Alte Sandgrube“ in Bornhausen zu beschäftigen. Genauer gesagt ging es dabei um den vor zwei Jahren im südöstlichen Bereich des Baugebietes errichteten Standort für Wertstoffsammelbehälter.

Ursprünglich, bei der Aufstellung des Bebaunngsplanes im Jahr 2004, war an der westlichen Seite der Erschließungsstraße „Alte Sandgrube“ eine Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt worden. Geplant war hier neben der Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern auch eine Trafostation. Letztendlich war die an der vorgesehenen Stelle aber nicht mehr erforderlich; außerdem eignete sich die Fläche durch die im Zuge der Erschließungsarbeiten eingetretene Hanglage nicht mehr für die Aufstellung besagter Behälter.

Aus diesem Grund errichteten die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar in Abstimmung mit dem Erschließungsträger im Jahr 2015 den Standort an der heutigen Stelle. Im Bebauungsplan war die Fläche bisher allerdings noch als private Grünfläche festgesetzt. Mit anderen Worten: Der vorhandene und bereits im Betrieb befindliche Stellplatz stand nicht im Einklang mit dem geltenden Planungsrecht.

Mit ihrem einstimmig gefassten Beschluss haben die Mandatsträger nun dafür gesorgt, dass eine entsprechende Anpassung der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen kann. Im Gegenzug entfällt übrigens die an der Westseite der Straße ursprünglich getroffene Festsetzung. An dieser Stelle wird stattdessen eine private Grünfläche festgesetzt.kno