Deutlich mehr Totholz als vermutet an der B 243-Böschung

Nach der witterungsbedingten Unterbrechung wird auf Höhe des Ziegenberges wieder gearbeitet

Die Gehölzpflegearbeiten an der Böschung können nur unter Sperrung des Baustellenbereiches durchgeführt werden. Es gilt die Umleitungsstrecke (rote Wegführung).

Münchehof/Osterode. Für die Arbeiter vor Ort sind die Bedingungen nicht einfach. Die Böschung an der B 243 auf Höhe des Ziegenberges ist unwegsam, zudem gut 36 Meter hoch und steil. Laut Straßenmeistereileiter Frank Rüffer mussten sie eine witterungsbedingte Zwangspause einlegen. Aufgrund der fehlenden Sicherheit vor Ort nach dem Tauwetter zog sich das Ganze etwas länger hin. „Wir mussten warten, bis die Böschung wieder trocken ist, sonst wäre die Unfallgefahr zu groß, weil unter anderem Rutschgefahr bestand“, schildert der Meistereileiter auf Anfrage. Seit dieser Woche geht es weiter, doch vor Ort stellten sie fest, es herrscht deutlich mehr Totholz in der Böschung vor, als angenommen.

Eigentlich sollten die Arbeiten bereits am 10. Februar beendet sein. Doch am 7. Februar kam bekanntlich der Wintereinbruch, der die Region fest im Griff hatte – Zwangspause inklusive. Seit vergangenen Montag wird vor Ort wieder gearbeitet. Von der Straße aus war der große Totholzanteil nicht sichtbar, erst bei den Arbeiten im Hang stellten die Mitarbeiter der Straßenmeisterei das fest. Jede bis zu 20 Meter hohe Esche muss nun mit Hilfe der Seilwinde gefällt werden. Allein am Dienstag nahmen sie auf einem gut 30 Meter langen Teilstück 60 Totholzbäume heraus. Die Verkehrssicherheit ist laut Frank Rüffer bereits gegeben, doch sie nehmen in der Böschung noch mehr Totholz heraus. Wenn solch eine Esche beispielsweise auf die jüngeren Bäume fällt, diese das nicht abhalten können, droht er im schlimmsten Fall auf die Straße zu kippen.

Das soll bereits im Vorfeld vermieden werden. Reagiert hat der Straßenmeistereileiter darauf, indem nun zwei Teams vor Ort sind – insgesamt sieben Mitarbeiter für die Fällarbeiten. Denn die Zeit drängt. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Gehölzpflegemaßnahmen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Heißt, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen und Schneiden von Gehölzen in der Regel verboten. Dieses Verbot betrifft unter anderem auch Hecken und Sträucher. Ausnahme von der Regel gibt es auch hier, beispielsweise wenn die Verkehrssicherheit an den Straßen durch einen umzukippenden Baum gefährdet ist. Laut Frank Rüffer versuchen die Mitarbeiter die Arbeiten in den vorgeschriebenen Zeiten zu absolvieren. Er rechnet damit, dass sie bis zum morgigen Freitag, 13 Uhr, damit fertig sein werden.

Bis dahin wird der Verkehr auf der B 243 in Fahrtrichtung Osterode auf Höhe des Ziegenberges umgeleitet. Wie bereits zum Start der Maßnahme Anfang Februar gilt dieses auch heute und morgen in der Zeit von 8.30 bis 16 Uhr. Die Verkehrsteilnehmer werden von der B 243 in Richtung Münchehof umgeleitet und von dort auf die K 65. An der Anschlussstelle Bad Grund dürfen sie wieder auf die B 243 in Richtung Osterode auffahren. Obendrein dient der Parkplatz Ziegenberg als Lagerplatz für den Abraum.syg