Eine Antigen-Test-E-Mail soll die Impfungen im St. Vitus rechtfertigen

Ergebnisse der Compliance-Untersuchung liegen vor / Anwälte: „Kein rechtswidriges Fehlverhalten ersichtlich“ Landrat Thomas Brych: „Erklärung und Argumentation des Aufsichtsrates hinterlässt fadenscheinigen Beigeschmack!“

Seesen. Bei der Frage um die Rechtmäßigkeit der Impfungen im Seesener Altenzentrum St. Vitus ist nunmehr eine E-Mail vom 10. Dezember 2020 in den Fokus der Diskussion gerückt. Auf diese besagte E-Mail nämlich haben sich im Zuge eines Pressegesprächs zu den Vorgängen im Alten- und Pflegezentrum die Ergebnisse der Compliance-Untersuchungen bezogen. Vielleicht ist es sogar das von Propst Thomas Gleicher i. R. zitierte Dokument, dass er als entlastend bezeichnete.

Wie der „Beobachter“ berichtete hatte, war die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fachbereich Forensic, Risk & Compliance, Hamburg mit einer unabhängigen Sachverhaltsermittlung beauftragt worden. Der Sachverhalt wurde anschließend einer rechtlichen Begutachtung durch die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Practice Group Wirtschaftsstrafrecht & Compliance, München (im Folgenden: „BDO Legal“) unterzogen. Diese ging nunmehr an die Öffentlichkeit: Während eines Pressegesprächs mit der Goslarschen Zeitung und dem Seesener „Beobachter“ wurden die Vorgänge nunmehr bewertet.

Das Ergebnis in wenigen Worten: „Die Verantwortlichen mussten davon ausgehen, dass auch ehrenamtlich Beschäftigte der St. Vitus gGmbH zum impfberechtigten Personenkreis gehören und diese bei Erstellung der Impfliste zwingend zu berücksichtigen waren. Die rechtliche Bewertung wiederum kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten der an den Vorgängen beteiligten Personen nicht ersichtlich sind”. Bezug genommen wird dabei auch auf eine E-Mail vom 10. Dezember 2020, in der es um die Frage geht, bei welchen Beschäftigten der Einrichtung bereits Antigentests durchgeführt werden. Diese E-Mail liegt dem „Beobachter” vor. Von einem zu schützenden Personenkreis ist hier indes nicht die Rede, erst recht nicht von Impfungen.

Der „Beobachter“ hat im Anschluss an das Pressegespräch, dem auch der stellvertretende Aufsichtsrat Dieter Neuse und Vorstand Helmut Schwabe beiwohnten, beim Landkreis Goslar nachgefragt. Deren Sprecher Max Strache wiederum erklärte, die E-Mail vom 10. Dezember 2020 habe nichts mit den späteren Impfungen zu tun, und das sei auch klar ersichtlich. Landrat Thomas Brych erklärte dazu: „Die Erklärung und Argumentation des Aufsichtsrates hinterlässt weiterhin einen fadenscheinigen Beigeschmack. Der Interpretationsspielraum wurde hier in jedem Fall vortrefflich ausgeschöpft. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der Aufsichtsrat bei der Impffrage sehr viel sensibler hätte vorgehen müssen und im Zweifel einfach besser nochmal nachgefragt hätte. Für mich ist die Sache hiermit erledigt und fehlendes Schuldbewusstsein werden wir auch mit den bestgemeinten Hinweisen nicht herbeireden können“.

Die Landeskirche Braunschweig hat indes in einer Erklärung der Leitung des Altenzentrums St. Vitus für seine Entscheidung, Corona-Impfungen, die am 9. Januar im Hause stattgefunden haben, hinsichtlich eventueller Regelverstöße von externer Seite überprüfen zu lassen gedankt. „Es standen Vorwürfe im Raum, die vorgeschriebene Impfreihenfolge sei nicht eingehalten worden. Das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO (Hamburg) trägt nun zur Klarheit bei, inwieweit die Kritik berechtigt war. Deswegen begrüßt die Landeskirche das Gutachten. Sie wird es in die von der Kirchenregierung beschlossene dienstrechtliche Überprüfung der Amtsführung von Propst i.R. Thomas Gleicher einbeziehen. Eine konsequente Aufklärung ist notwendig, wenn Vorgänge geeignet sind, die Integrität der Kirche in Frage zu stellen“, hieß es dazu am Freitag.uk