„Gewerkschaft macht auf dem Rücken der Betroffenen schlechte Stimmung”

Asklepios Regionalgeschäftsführerin Adelheid May wehrt sich gegen die von ver.di erhobene Vorwürfe

Adelheid May, Asklepios Regionalgeschäftsführerin Harz, erläuterte gegenüber dem „Beobachter”, dass Kliniken, ob unter privater, konfessioneller oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, die Sicherheit bräuchten, dass die Absagen anderer Behandlungen nicht zu ihren Lasten gehen und zu Liquiditätsengpässen führen. „Nur so können sich die Krankenhäuser konsequent auf die Behandlung von Corona-Patienten konzentrieren.”

Seesen. Die Gewerkschaft ver.di hat die Praxis der privaten Klinikbetreiber Asklepios und Helios scharf kritisiert, Beschäftigte vor dem Corona-Ernstfall in Kurzarbeit oder Minusstunden zu schicken. Nun hat sich Asklepios wie erwartet zu Wort gemeldet, und seinerseits moniert, dass es unanständig sei, wenn ver.di verschweigt, dass der „Rettungsschirm“ der Politik, der Bundesregierung anlässlich der Corona-Krise bundesweit die Akutkliniken, vor allem die Rehakliniken nur unvollständig berücksichtige und nur zum Teil refinanziere.

Dadurch gefährde die Politik bundesweit und ganz allgemein die Existenz zahlreicher Krankenhäuser, egal ob sie kommunal sind oder andere Träger haben. Das hätten „alle kritisiert, nur ver.di ignoriert diese Wirklichkeit”. Während sich Kliniken wie Asklepios und ihre Mitarbeiterinnen weiter unter Hochdruck und mit großem eigenem finanziellem Einsatz während der Corona-Krise darauf konzentrieren, zu helfen und Leben zu retten, habe die Gewerkschaft vielmehr nichts Besseres zu tun, als auf dem Rücken der Betroffenen schlechte Stimmung zu machen – das sei unverantwortlich, unsolidarisch und schäbig.

Adelheid May, Asklepios Regionalgeschäftsführerin Harz, erläutert gegenüber dem Beobachter, dass Kliniken, ob unter privater, konfessioneller oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, die Sicherheit bräuchten, dass die Absagen anderer Behandlungen nicht zu ihren Lasten gehen und zu Liquiditätsengpässen führen. „Nur so können sich die Krankenhäuser konsequent auf die Behandlung von Corona-Patienten konzentrieren.” Das Fallpauschalensystem sei nicht geeignet, die Krankenhäuser in einer derartigen Krise hinreichend zu finanzieren.

Das politische Berlin habe in den vergangenen Tagen und Wochen daher vielfach das Bild eines Schutzschirms für die Kliniken in Deutschland bemüht

„Allerdings kommt die damit verbundene akute finanzielle Hilfe, die wir in zähen Verhandlungen mit den Politikern vereinbaren konnten, nur einem Teil des Systems zu Gute. Denn dieser Rettungsschirm hat noch große Löcher, die trotz aller gemeinsamen Anstrengungen von Krankenhäusern, Verbänden und unabhängigen Experten politisch nicht geschlossen wurden.”

Das größte Loch klafft laut May nach wie vor über den Rehabilitationshäusern sowie bei der Verfügbarkeit und Finanzierung von Schutzmaterialien. Somit werden einzelnen Bereiche des Gesundheitssystems vor der Insolvenz bewahrt, in anderen Bereichen werden aber große Probleme entstehen.

Einen vollständigen Erlösausgleich leiste der Schutzschirm der Bundesregierung jedoch nicht. Auch Unikliniken und Fachkliniken mit einem höheren Schweregrad (CMI) seien nicht hinreichend finanziert. So gehen inzwischen auch die ersten Akutkliniken – wie die Marienhausgruppe – bundesweit in Kurzarbeit.

Adelheid May erklärt: „Der Rettungsschirm der Bundesgesundregierung enthält nur kleinere existenzsichernde Maßnahmen für zahlreiche Rehakliniken, was wir nicht nachvollziehen können. Denn aufgrund der nicht mehr im bisherigen Umfang durchgeführten elektiven Eingriffe in den Akuthäusern, kommen natürlich weniger Patienten in die Reha. Zusätzlich ist in der Bevölkerung eine deutliche Unsicherheit zu spüren, die ebenfalls zu Rückgängen in der Belegung führt. Ohne die entsprechenden Erlöse aus der Therapie oder dem Rettungsschirm des Bundes gibt es für Kurzarbeit keine Alternative. Im Gegenteil, der Rettungsschirm leistet zu guter Letzt auch deshalb keinen vollständigen Erlösausgleich, weil die Rehaeinrichtungen das Instrument der Kurzarbeit in Anspruch nehmen sollen.”

Der Gesetzgeber habe ganz bewusst niedrige Leerstandsausgleiche geregelt, da insbesondere Rehakliniken in Kurzarbeit gehen sollen. So werde etwa im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz die Kurzarbeit explizit angerechnet und auch im Krankenhausentlastungsgesetz sind für die Rehakliniken nur 60 Prozent der Tagespauschale als Ausgleich vorgesehen.

May: „Vor diesem Hintergrund sind wir nun mit den Betriebsräten auch in der Region Harz zum Thema Kurzarbeit im Gespräch, um erstmal die Voraussetzungen zu schaffen, falls wir dieses Mittel als letzte Möglichkeit wirtschaftlichen Schaden abzuwenden in Betracht ziehen müssen. Letztlich werden dann auch so Arbeitsplätze weiterhin gesichert. Wir versuchen natürlich alles, um letztendlich Kurzarbeit zu vermeiden, können sie aber aus den oben genannten Gründen nicht vollends ausschließen – bundesweit sind übrigens zahlreiche Unternehmen aus allen Bereichen aufgrund der Corona-Krise in einer solchen Lage, über Kurzarbeit nachzudenken, aufgrund von äußeren Rahmenbedingungen, auf die man keinen Einfluss hat.”

Bei der Frage, ob Kurzarbeit wirklich notwendig ist, gehe es ganz allgemein darum, sorgsam und immer wieder aufgrund der aktuellen Lage zu prüfen und dann abzuwägen: ob dies nur als letztes Mittel – also nach Ausschöpfung von anderen Maßnahmen wie etwa Urlaubs-Abbau und Minusstunden – anzuwenden sei. „Hierbei haben wir auch die im Sozialgesetzbuch verankerte Pflicht, Arbeitsplätze zu sichern und damit auch eine hohe Verantwortung für unsere Arbeitnehmer”, so May abschließend.uk