„Gewillt, Ansiedlung zu ermöglichen!”

Rudolf Götz (CDU-Fraktionsvorsitzender)

Rudolf Götz (CDU).

Seesen. Im November 2018 hat der Bauausschuss der Stadt Seesen den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Am Schützenplatz“ auf den Weg gebracht. Dem hat ebenfalls der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen zugestimmt.

Die Stadt Seesen ist Eigentümerin dieses Grundstückes. Ein Interessent hat die Absicht, diese Fläche von der Stadt zu erwerben und einer Nutzung zuzuführen. Bekannt ist, dass ein Restaurationsbetrieb (Burger King) sich hier ansiedeln will. Seitens der Stadt Seesen und seinen politischen Vertretungen besteht ein Interesse, diesem Ansiedlungswunsch, soweit die rechtlichen Erfordernisse erfüllt werden, zu entsprechen. Dazu gehört, dass diese Grünfläche in ein Mischgebiet umgewandelt wird. Dazu gehören auch weitere planungsrechtliche Schritte, die hier nicht im Einzelnen erörtert aber jederzeit nachgelesen werden können.

Mit diesem öffentlich ausgelegten Planentwurf haben sich nun die beteiligten Behörden und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls auseinanderzusetzen.
Aus Leserbriefen, Anschreiben, Anrufen und den verschiedenen Diskussionsforen ist erkennbar, dass in dieser Sache ein großes öffentliches und damit auch politisches Interesse besteht. Um die Planungsabsichten und vor allen Dingen die notwendigen Eingriffe besser verdeutlichen zu können, regt die CDU-Fraktion an, in der nächsten Bauausschusssitzung, die im März öffentlich tagen wird, vor der Sitzung einen Ortstermin beim Schützenplatz durchzuführen.

Dort sollten dann allen Beteiligten und der Öffentlichkeit durch entsprechende Markierungen die Abgrenzungen des Bebauungsplanes verdeutlicht und aufgezeigt werden. Wichtig ist hierbei auch, die  Auflagen des Denkmalschutzes zu verdeutlichen. Es werden alle Eingaben und Einsprüche bearbeitet und den Gremien vorgelegt. Diese werden von der CDU-Fraktion sorgfältig geprüft. Danach haben dann der Bauausschuss, der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt Seesen zu beschließen, ob dieser Planung stattgegeben wird. Hierbei können Änderungswünsche eingearbeitet werden.

Anschließend hat der Landkreis Goslar als Baubehörde darüber zu entscheiden, ob die Planung rechtens und die eingereichten Bauunterlagen genehmigungsfähig sind.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Stadt Seesen durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Voraussetzungen schafft, um dort einen Gastronomiebetrieb ansiedeln zu können. Im bisherigen Verfahren hat sich die CDU-Fraktion für eine Änderung des Bebauungsplanes dadurch ausgesprochen, dass sie dem Auslegungsbeschluss zugestimmt hat. Es gilt nun das laufende Verfahren abzuwarten. Grundsätzlich besteht der politische Wille, soweit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können, eine Ansiedlung von BurgerKing zu ermöglichen.red