Heiligabend-Gottesdienst und die Corona-Regeln: Pfarrer Weißer hat nun Ärger mit dem Landkreis

Weil er für einen Moment die Maske nicht trug und den Abstand nicht einhielt, bekam er ein Schreiben vom Landkreis

Der Stein des Anstoßes: Links Pfarrer Thomas Weißer für einen kurzen Moment ohne Maske und ohne den rechten Abstand sowie Propst Thomas Gleicher und Dechant Stefan Lampe.

Seesen. Der besondere Open-Air-Gottesdienst am Heiligen Abend in Seesen hat für den Seesener Pastor Thomas Weißer ein recht unerfreuliches Nachspiel. Nachdem im Vorfeld des Gottesdienstes strengste Sicherheitsvorkehrungen getroffen und überall die Besucher auf die Maskenpflicht und die Abstandsregeln hingewiesen worden waren, gibt es nun Konsequenzen ausgerechnet für eine Person, die maßgeblich an der Vorbereitung und der Ausgestaltung des Gottesdienstes beteiligt war, und die nicht zuletzt um die Einhaltung aller Regeln bat.

Rückblende: Der Seesener „Beobachter” hatte am in seiner ersten Ausgabe nach Weihnachten am 28. Dezember über den Ablauf des besonderen Gottesdienstes rund um die St.-Andreas-Kirche und vor dem Glockenturm in Wort und Bild ausführlich berichtet und dabei mehrere Bilder veröffentlicht.
Offenbar hat sich eine Leserin oder ein Leser die Berichterstattung einmal ganz genau angesehen. Der oder dem Unbekannten ist jedenfalls aufgefallen, dass der Pfarrer auf einem der Bilder den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten hatte und auch nicht die Maskenpflicht einhielt. Dieser hatte sich kurz nach der Eröffnung des Gottesdientes wieder auf seinen Platz gesetzt, und nicht umgehend die Maske wieder aufgesetzt.
Allein beim Betrachten des Fotos wollte es der unbekannte Leser offekundig nicht belassen und informierte den Landkreis Goslar über das Versäumnis des Pfarrers. Der musste reagieren und so bekam Thomas Weißer einen Anhörungsbogen zugesandt, in dem er sich zum pikanten Vorfall äußern sollte.
Landkreis-Sprecher Maximilian Strache erklärte auf Anfrage des „Beobachter”, dass die Mitarbeiter des Landkreises natürlich nicht die lokalen Zeitungen durchstöbern, um eventuelle Versäumnisse ans Tageslicht zu bringen. Sollte aber ein entsprechender Hinweis kommen, müsse man den geltenden Vorschriften Rechnung tragen, sprich den Fall verfolgen.

Der „Beobachter” hat sich weitere Fotos des Gottesdienstes angeschaut, und festgestellt, das Pfarrer Weißer ansonsten die Regeln wohl eingehalten hat, das nützt ihm aber natürlich am Ende nichts, und so wird nun wohl ein Bußgeld fällig.

Fazit: Gegen eine Regel hat Pfarrer Weißer sicherlich verstoßen. Wie man am Ende über diesen  Fall denken möchte, bleibt jedem selbst überlassen....uk