18-Jährigem wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen

Im April auf dem Sonnenberg einen Schraubenzieher mit voller Wucht in den Kopf gestoßen / Prozess hat begonnen

Ein Polizeiwagen positionierte sich Ende April unterhalb des Wohngebietes Sonnenberg in Seesen. Die groß angelegte Polizeiaktion sorgte in Seesen für Aufsehen.

Seesen. Es geschah Ende April auf dem Seesener Sonnenberg und die Geschichte klingt immer noch unglaublich und zeugt von roher Gewalt. Damals gab es einen Schwerverletzten nach einem Stich in den Kopf. Die Tatwaffe: Ein Schraubenzieher. Beim Opfer bestand sogar latente Lebensgefahr.

Seit dieser Woche wird dem Mann vor dem Landgericht der Prozess gemacht

Dem heute 18-jährigen Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft in einer Jugendhaftanstalt befindet, wird vorgeworfen als Jugendlicher im Alter von 17 Jahren einen versuchten Totschlag sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Seit dieser Woche wird dem jungen Mann vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gemacht.

Am 28. April des vergangenen Jahres war, laut Staatsanwaltschaft Braunschweig, eine Gruppe junger Männer nach Seesen gefahren. Der Angeklagte habe sich gemeinsam mit drei gesondert verfolgten Personen in einem Pkw befunden. Zuvor sei es zwischen den Männern aus Seesen und einer Gruppe junger Männer aus Clausthal-Zellerfeld zu einem Streit gekommen. Als die Clausthaler Gruppe entschieden hatte, sich von dem Treffpunkt in Seesen am Sonnenberg zu entfernen, sei ein Gegenstand in Richtung des Pkw geworfen worden – vermutlich eine Axt – und habe die Heckscheibe zerschlagen.

Als eine männliche Person die Fahrertür des Pkw, in dem sich der Angeklagte mit den drei weiteren, gesondert verfolgten, Personen befand, aufgerissen habe, sei der hinter dem Fahrer sitzende Angeklagte aus dem Pkw gesprungen mit einem Schraubenzieher in der rechten Hand. Um seinem Freund zu helfen, habe er den Angreifer zu sich herangezogen.

Dieser habe sich zu dem Angeklagten umgedreht und ihm einen Boxschlag gegen den Kopf versetzt. Sodann hätten sich der Angeklagte und der Geschädigte einige Meter voneinander entfernt gegenübergestanden um zu kämpfen.

Der Angeklagte sei mit dem Schraubenzieher in der Hand auf den Geschädigten zugegangen und habe diesem mit dem Schraubenzieher mit voller Wucht in den Kopf gestoßen.

Schraubenzieher drang acht Zentimeter tief in linke Schläfe des Geschädigten ein

Der Schraubenzieher sei acht Zentimeter tief im Bereich der linken Schläfe in den Kopf des Geschädigten eingedrungen. Der Angeklagte habe den Schraubenzieher wieder aus dem Kopf gezogen und der Geschädigte habe stark geblutet. Danach sei der Angeklagte mit den drei weiteren Personen im Pkw davongefahren. Den Schraubenzieher habe der Angeklagte in Nähe der Tropfsteinhöhle von Bad Grund weggeworfen.

Weder der Angeklagte noch die weiteren Personen hätten sich im weiteren Verlauf um den schwer verletzten Geschädigten gekümmert oder einen Krankenwagen gerufen. Der Angeklagte sei vielmehr darauf bedacht gewesen, nicht entdeckt zu werden.

Der Geschädigte habe durch die Stichwunde eine Einblutung im Schädelraum erlitten, die am 30. April des vergangenen Jahres operativ behandelt werden musste. Nach wie vor leidet das Opfer an körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen durch die Tat, wie aus der Prozessvorschau hervorgeht. Zudem habe für ihn latente Lebensgefahr bestanden.

In der Folge wurden im Juli des vergangenen Jahres 21 Objekte in neun Städten und Landkreisen wegen Gewaltverbrechen im Clan-Milieu durchsucht.  Im Blickpunkt standen dabei 13 Männer aus dem Landkreis Goslar. Neben dem erwähnten Delikt gab es auch noch zwei weitere Körperverletzungsdelikte.
Für die Verhandlung gegen den 18-Jährigen sind vier weitere Termine festgesetzt worden.

Für die Verhandlung gegen den 18-Jährigen sind vier weitere Termine am Landgericht Braunschweig festgesetzt worden. Diese sind für den 25. Januar, 3., 4. und 17. Februar terminiert. uk