Kaninchen ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

Tierschutzorganisation spricht von einer „skrupellosen Tat” und bittet die Bevölkerung um Mithilfe

Die Tierschutzorganisation PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise, wer am Sonntag in Seesen ein Kaninchen ausgesetzt hat.

Seesen. Tierquäler gesucht: Einer Polizeimeldung zufolge fanden Passanten am Sonntag um 21.05 Uhr zwischen der Schildbergschule und der Straße „An der Ziegelei“ in Seesen ein offenbar ausgesetztes Kaninchen in einem Käfig. Die Polizei Seesen ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Hinweise auf den ehemaligen Halter nimmt die Behörde unter der Telefonnummer (05381) 9440 entgegen. Das Kaninchen wurde durch die Polizeibeamten in gute Hände gegeben.

Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierschutzorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich ebenfalls telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese skrupellose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der Kaninchenhalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim um Hilfe bitten müssen. Den Vierbeiner einfach irgendwo abzustellen und so zu entsorgen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wäre das Kaninchen nicht gefunden worden, wäre es qualvoll gestorben.“

Leider entscheiden sich viele Menschen laut PETA unüberlegt für die Aufnahme tierischer Mitbewohner – ohne die damit einhergehende Verantwortung richtig einzuschätzen. Insbesondere Kaninchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die Langohren eine folgenschwere Fehleinschätzung. Einem tierischen Begleiter ein Zuhause zu geben, ist eine langfristige und verantwortungsvolle Aufgabe. Jedes Jahr sind gerade zur Ferienzeit viele Tierheime in Deutschland weit über ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet, denn immer wieder werden kurz vor dem Urlaub vermehrt Tiere abgegeben oder ausgesetzt.

PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen. Ausgesetzte Tiere müssen umgehend der Polizei oder dem örtlichen Tierschutzverein gemeldet werden, weil sie sonst keine oder nur geringe Überlebenschancen haben.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.uk