Maskenpflicht nein, Empfehlung ja!

Der Eindeutigkeit halber wurden die Hinweisschilder im Innenstadtbereich teilweise überklebt

Seit dem 11. Dezember wird in der Innenstadt nicht mehr kontrolliert, ob eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird.

Seesen. Es war Ende Oktober vergangenen Jahres, als der Landkreis Goslar eine Allgemeinverfügung über das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf öffentlichen Plätzen und Straßen bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35 veröffentlichte. Für Seesen bedeutete das: Die Bürgerinnen und Bürger waren in diesem Fall verpflichtet, auf dem Jacobson-Platz, in der Jacobson-Straße zwischen Bismarckstraße und Poststraße mit Dr.-Heinrich-Jasper-Platz sowie in der Marktstraße einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes hatten daraufhin insgesamt 30 Schilder in dem betroffenen Bereich angebracht, die die Stadt Seesen in Auftrag gegeben hatte.

Das Ganze währte jedoch nur bis zum 11. Dezember. Was war passiert? Nun, ein Clausthal-Zellerfelder hatte gegen die Verfügung geklagt, die auch Bereiche „seiner“ Berg- und Universitätsstadt betraf. In einigen dieser Bereiche jedoch, so argumentierte er, hielten sich nur wenige Menschen auf und die für den Infektionsschutz erforderlichen Abstände könnten eingehalten werden.

Die Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig sehen das genauso. Die Anordnung verstoße gegen die Corona-Verordnung und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten sie. Gemäß Verordnung, so die Begründung, gelte die Pflicht nur an Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Voraussetzung zur Durchsetzung einer Maskenpflicht an bestimmten Orten sei erst dann gegeben, wenn pro Person unter freiem Himmel weniger als sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen, so das Verwaltungsgericht.

Das war in der Seesener Innenstadt eindeutig nicht der Fall. Seit 11. Dezember wird daher hier nicht mehr kontrolliert, ob eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird. Doch vereinzelt gab es bis vor Kurzem wohl Probleme mit dem Wortinhalt der angebrachten Schilder.

Diese tragen nämlich die Aufschrift: „Maskenpflicht – Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz“. Das hat im besten Fall nur für Verwirrung gesorgt, im schlimmsten – wie vereinzelt berichtet wurde – wohl aber auch dazu, dass einige Passanten mal mehr, mal weniger freundlich von Mitbürgern angesprochen wurden, ob sie denn das Schild nicht gelesen hätten und warum sie denn keine Alltagsmaske tragen würden.

Darauf hat die Stadt Seesen nun reagiert und den Schriftzug „Maskenpflicht“ auf den Schildern überklebt. Die Schilder selbst und damit auch die dortige Empfehlung indes bleiben. „Nach wie vor halten wir die Einhaltung des Mindestabstandes sowie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für richtig und sinnvoll“, sagt Seesens Stadtsprecherin Beatrice-Arianne Dziuba. Alltagsmaske in der Innenstadt tragen oder nicht, das entscheidet also jeder selbst.
Nur in einem Fall gilt diese Entscheidungsfreiheit weiterhin nicht, und zwar beim Besuch des donnerstäglichen Wochenmarktes auf dem Jacobsonplatz.kno