Mehrgenerationenhaus ist für weitere acht Jahre gesichert

Fortsetzung der Förderung durch Bundesfamilienministerium / Kommunale Kofinanzierung gesichert

Marion Deerberg, die seit 2005 auch das Mehrgenerationenhaus Seesen leitet, vor den Hausschildern des Mehrgenerationenhaus. Das Mehrgenerationenhaus versteht sich als offene Einrichtung für alle Generationen und Kulturen in und für Seesen.

Seesen. Gute Nachrichten für die Verantwortlichen des Mehrgenerationenhauses in Seesen. Über das neue Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus – Miteinander, Füreinander“ des Bundesfamilienministeriums gibt es auch in den kommenden acht Jahren eine Finanzspritze, somit ist der Fortbestand bis 2028 gesichert.
Im Jahr 2005 eröffnete der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Seesen e.V. das Mehrgenerationenhaus (MGH) als Begegnungsort für Menschen aller Altersgruppen, in verschiedenen Lebenssituationen und unterschiedlicher sozialer als auch kultureller Herkunft. Seitdem nimmt der VAMV Ortsverband Seesen als freier, gemeinnütziger MGH-Träger an unterschiedlichen Landes- und Bundesprogrammen zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern teil.

In ganz Deutschland werden bis Ende 2020, wie das MGH Seesen, aktuell 534 Mehrgenerationenhäuser durch Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus – Wir leben Zukunft vor“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Um die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser in ihrer Standortkommune fortsetzen zu können, wurden die Häuser beziehungsweise ihre Träger dazu aufgefordert, im Zeiitraum vom 1. August bis 30. September einen Antrag für das neue Bundesprogramm zu stellen. Im neuen Programm richtet der Bund einen Blick auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie das Thema Ökologische Nachhaltigkeit der Häuser in ihrer Kommune. Ab dem 1. Januar 2021 wird das neue Bundesprogramm und die dadurch geförderten Mehrgenerationenhäuser auch als Fachprogramm in das gesamtdeutsche Fördersystem der Bundesregierung, zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, aufgenommen.

Das Antragsverfahren für das neue Programm hat der VAMV Ortsverband Seesen e.V. jetzt erfolgreich durchlaufen und wird ab 2021 weiterhin als MGH-Träger durch das Bundesfamilienministerium gefördert. „Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag das Bundesfamilienministerium überzeugt hat und wir nahtlos ab 2021 unsere Arbeit als Mehrgenerationenhaus fortführen können“, berichtet Marion Deerberg, verantwortlich für das MGH und seinen Trägerverein. Im Mehrgenerationenhaus spielen Alter, Herkunft, Einkommen, Nationalität oder der Bildungsgrad keine Rolle. Hier geht es darum, allen Menschen Gemeinschaft, Zugehörigkeit und eine Plattform des bürgerschaftlichen Engagements zu vermitteln. „Um als Mehrgenerationenhaus arbeiten zu können, ist eine finanzielle und materielle Unterstützung von Seiten des Bundes daher notwendig.

„Die Aufnahme in das neue Programm sichert die personelle und fachliche Qualität und die geschaffenen Strukturen unserer Einrichtung“, unterstreicht die Verantwortliche. Und sie erzählt weiter: „Im neuen Bundesprogramm fördert der Bund freie, gemeinnützige Träger dabei, durch den Betrieb eines Mehrgenerationenhauses die Lebensverhältnisse der Menschen vor Ort zu verbessern und somit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bundesweit zu unterstützen. Ab 2021 leistet auch unser Mehrgenerationenhaus in Seesen einen Beitrag dazu. Und als MGH-Träger bieten wir weiterhin bedarfsgerechte Angebote an, die dass freiwillige Engagement, Teilhabe und die digitale Bildung aller Generationen stärken und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie demokratisches Miteinander vor Ort fördern sollen.“

In dem auf acht Jahre angelegten Programm fördert der Bund Maßnahmen zwischen dem 1. Januar 2021 und 31. Dezember 2028. Die Bundeszuwendung wird dem Träger als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind gemäß Antrag Personal- und Sachausgaben (ausschließlich) zum Betrieb eines Mehrgenerationenhauses. Hinsichtlich der Förderung ist der MGH-Träger dazu verpflichtet, mit allen Programm-Servicepartnern (Bereich Förderung, Fachlich-inhaltliche Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit) in enger Abstimmung zusammenzuarbeiten, die Förderrichtlinien zu beachten und am jährlichen Prüfungsnachweisverfahren (Verwendungsnachweis) des Bundes teilzunehmen. Die Bundeszuwendung wird dem MGH-Träger (wie im bisherigen Programm) jährlich gewährt.

In dieser neuen Förderperiode wird der Anteil der Bundesmittel um 10.000 Euro auf dann 40.000 Euro pro Jahr erweitert. Bereits in der Novembersitzung des Goslarer Kreistages hatten sich die Mitglieder mit einem Antrag der Seesener Einrichtung befasst. Denn Voraussetzung für die Bewilligung der Mittel aus dem Bundesprogramm ist eine jährliche landesseitige beziehungsweise kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr. Diese leistet der Landkreis Goslar zur einen Hälfte mit einer jährlichen Finanzspitze in Höhe von 5000 Euro, die gleiche Summe kommt von der Stadt Seesen, heißt es in der Sitzungsvorlage Diese Zahlung erfolgt bis 2028, also schießen der Landkreis und die Stadt Seesen in dem Zeitraum von acht Jahren insgesamt 40.000 Euro zu.red/syg