Meldepflicht ist angelaufen

Unternehmen müssen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum Ende der Frist melden

„IW-Elan“, früher „Rehadat-Elan“, ist das Computer-Programm zur Bearbeitung und Meldung der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb an die Agentur für Arbeit.

Seesen. Eine Erinnerung für alle Arbeitgeber: Die jährliche Meldung für schwerbehinderte Beschäftigte muss bis zum Ostersonnabend, 31. März, bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber sind daher verpflichtet bis spätestens 31. März der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2017 anzuzeigen. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, erhalten Anfang Januar das Bearbeitungsprogramm „IW-Elan“ inklusive Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms auf einer CD-ROM. Der Name IW-Elan ist neu, vorher war das Programm als „Rehadat-Elan” bekannt.

Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf an Vordrucken haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen unter www.iw-elan.de anzufordern oder es, ebenso auf dieser Website, kostenfrei herunterzuladen.red