Mund-Nasen-Bedeckung: Pflicht beim Einkaufen, am Steuer droht ein Bußgeld

Nur für eine Berufsgruppe ist das Tragen erlaubt 

Auch heute zum Besuch auf dem Seesener Wochenmarkt muss eine Mund-Nasen-Abdeckumng getragen werden. Nicht aber beim Heimbringen der Einkäufe mit dem Auto.

Seesen. Die Mund-Nasen-Bedeckungen gehören mittlerweile zum Alltag. Grund dafür ist die Corona-Krise. Wer ein öffentliches Gebäude betritt, muss diese Tragen. Gleiches gilt beim Einkaufen im Super- und auf dem wöchentlichen Wochenmarkt, wie auch heute wieder auf dem Seesener Jacobsonplatz.

Wer beispielsweise danach seinen Einkauf mit dem Auto nach Hause bringt, sich hinters Steuer setzt, sollte eine wichtige Sache beachten: Die Mund-Nasen-Bedeckung muss abgenommen werden. „Wer diese trägt und hinter dem Steuer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro“, darauf weist noch einmal  Polizeioberkommissar Frank Decker von der Polizei Seesen hin.

Ausnahmen gibt es, wer Berufskraftfahrer wie Taxifahrer oder Fahrschullehrer ist und ein Fahrtenbuch führt, derjenige darf  die Mund-Nasen-Bedeckung auflassen. Denn so kann zweifelsfrei ermittelt werden, wer hinter dem Steuer saß.  „Alle anderen privaten Autofahrer müssen diese abnehmen“, betont Frank Decker in diesem Zusammenhang noch einmal. Zumal es gar keinen Sinn macht, diese zu tragen, wenn man alleine im Wagen sitzt. Selbstverständlich dürfen alle weiteren Insassen diese Mund-Nasen-Bedeckung natürlich während der Fahrt aufsetzen.syg