Neuer Bußgeldkatalog: Das hat sich geändert

Vor allem Halt- und Parkverstöße mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr werden nun härter bestraft

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat einen neun Bußgeldkatalog veröffentlicht. Die Stadt Seesen möchte neben den wesentlichsten Änderungen in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs wieder aufgenommen wurde.

Seesen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Bußgeldkatalog mit Wirkung zum 28. April überarbeitet. Vor allem Halt- und Parkverstöße mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr werden nun härter bestraft. Ziel der Maßnahmen sei es, eine ausreichende Abschreckungswirkung zu erzielen. Wer beispielsweise durch Parken auf Geh- oder Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss jetzt mit einem Punkt im sogenannten Fahreignungsregister rechnen.

Auch das Ordnungsgeld für allgemeine Halt- und Parkverstöße wurde angehoben: Eine vergessene Parkscheibe kostet nun statt 10 satte 20 Euro Strafe, wer die Parkdauer bis zu einer Stunde überschreitet, zahlt 25 Euro, bis zu zwei Stunden kosten 30 und mehr als 3 Stunden Zeitüberschreitung sogar 40 Euro. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass die Politessen mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs wieder begonnen haben – während der Corona-bedingten Einschränkungen wurden keine Strafzettel verteilt.

Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen werden härter geahndet: Wer innerorts mehr als 21 km/h oder außerorts mehr als 26 km/h zu schnell unterwegs ist, droht ein einmonatiges Fahrverbot. In dem neuen Bußgeldkatalog ist auch das „Auto-Posing“, also das unnötige Hin- und Herfahren und Verursachen von Lärm mit dem Auto erfasst und wird mit bis zu 100 Euro bestraft.see