Neuregelungen bei der Fahrradbeleuchtung

Verkehrswacht Seesen-Langelsheim-Lutter weist Radfahrer auf aktuelle Gesetzeslage hin

Thomas Kohlstedt prüft die Befestigung des Scheinwerfers. Fahrradscheinwerfer dürfen mit Tagfahrlicht und Fernlicht ausgestattet sein.

Seesen. Auch wenn der meteorologische Winter noch nicht vorbei ist, es ist absehbar, dass in nicht allzu ferner Zeit der Frühling seinen Einzug halten wird. Und mit ihm die Verkehrsteilnehmer, welche bereits jetzt ihre Hightech-Drahtesel auf Vordermann bringen – die Fahrradfahrer. Von denen Unentwegte sich auch bei winterlichen Temperaturen nicht abschrecken lassen.

Ein willkommener Anlass für die Verkehrswacht Seesen-Langelsheim-Lutter, einmal auf die aktuelle Gesetzeslage hinsichtlich der Neuregelungen bei der Fahrradbeleuchtung hinzuweisen. Grund genug auch für den Vorsitzenden der hiesigen Verkehrswacht, Patrick Kriener, sich über die Neuerungen am Original zu informieren.

Bereits im Juni des vergangenen Jahres war der neu gefasste Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu den „Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“ in Kraft getreten.

Gleich am Anfang dieser Vorschrift werden zwei relevante Grundsätze klar geregelt: Erstens darf Fahrradbeleuchtung nun auch mit Batterien ausgerüstet sein. Bislang waren nur Akkus bzw. „wiederaufladbare Energiespeicher“ als Alternative zum Dynamo möglich.

Zweitens müssen abnehmbare Leuchten wie Batterie- bzw. Akku-Beleuchtung nicht mehr ständig mitgeführt werden. Laut Gesetzestext müssen diese nur bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern angebracht werden. Welche Akku-Beleuchtung verwendet werden darf, kann beim Fahrradhändler erfragt werden. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Angebote sollte man diese Möglichkeit in jedem Falle nutzen, nicht zuletzt auch im Interesse der eigenen Sicherheit.

Dem aktuellen Stand der Technik entspricht die Neuerung, dass Scheinwerfer ab sofort mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein dürfen. Auch ein ins Rücklicht integriertes Bremslicht ist nun erlaubt. Außerdem dürfen jetzt Blinker am Fahrrad genutzt werden. Fahrtrichtungsanzeiger sind ebenfalls erlaubt, jedoch nur an Mehrspurfahrzeugen wie Liegerädern oder an Fahrrädern, wo ein Handzeichen nur schwer erkennbar ist.

Aber Vorsicht: Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen aber als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler am Rad anzubringen. Dies ist sogar jetzt bei Rädern über einem Meter Breite – wie beispielsweise Lastenrädern – vorgeschrieben.

Die Verwendung von „Speichen-Sticks“ sollte sich der Radfahrer aufgrund des aufwändigen Anbringens wohl überlegen, zumal ein derartiges Leuchtmittel für jede einzelne Speiche vorgeschrieben ist. Da auch viele Alltags- und Tourenreifen mittlerweile über ebenfalls erlaubte Reflexstreifen verfügen, sind solche Zusatzreflektoren oft hinfällig.

Für Radanhänger, die ab dem 1. Januar 2018 verkauft werden, gelten nun konkrete Vorgaben. So müssen Anhänger ab 60 Zentimeter Breite mit zwei weißen Reflektoren nach vorne sowie einer roten Schlussleuchte auf der linken Seite und zwei roten Reflektoren ausgestattet sein. Anhänger mit einer Breite von mehr als einem Meter benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht ebenso wie noch weitere Reflektoren verbaut sein.

Auch das Anbringen von Blinkern zum Richtungswechsel ist erlaubt.„Diese gesetzlichen Änderungen sind ein wesentlicher Beitrag, den die Technik zur Verkehrssicherheit der neben den Fußgängern schwächsten Gruppe im Straßenverkehr jetzt leisten kann“, konstatierte dann auch Patrick Kriener sichtlich zufrieden. „Wir sind gespannt auf Rückmeldungen und Erfahrungswerte“.

Übrigens gibt es dieses „Fahrrad zum Anfassen“ im Rahmen der anstehenden Jahreshauptversammlung der Verkehrswacht im April hautnah und vor Ort. Thomas Kohlstedt wird einige Erläuterungen zur neuen Technik präsentieren und sich selbstverständlich Fragen und Anregungen stellen.Schö