Parkscheinautomat am Bahnhof wieder in Betrieb

Nach der Schließung des Parkhauses Anfang 2013 wurde die Gebührenpflicht an dieser Stelle aufgehoben

Die Stadt Seesen hat den Parkscheinautomaten für den unteren Bereich des Bahnhofsplatzes wieder in Betrieb genommen.

Seesen. Die Stadt Seesen hat den Parkscheinautomaten für den unteren Bereich des Bahnhofsplatzes wieder in Betrieb genommen. Nach der Schließung des Parkhauses Anfang 2013 wurde die Gebührenpflicht an dieser Stelle aufgehoben. „Um den Verlust von zentrumsnahen Dauerparkplätzen zu kompensieren, entschloss sich die Stadt Seesen, auf die Gebührenerhebung im Bereich des unteren Bahnhofsplatzes vorübergehend zu verzichten“, erklärt Petra Borchert, die Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Seesen.

Das Parkhaus konnte im März 2019 wieder in Betrieb genommen werden, sodass sich das Angebot an Dauerparkplätzen wieder erhöht hat. Neben dem Parkscheinautomaten „Am Markt“ hat die Stadt Seesen daher auch wieder den Automaten am unteren Bahnhofsplatz in Betrieb genommen.

Die Parkgebühr beträgt 0,10 Euro pro angefangene zehn Minuten. Gebührenpflicht besteht montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 13 Uhr. Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen sind von der Gebührenpflicht befreit – sie dürfen maximal sechs Stunden auf den Parkplätzen stehen, zum Nachweis reicht das Auslegen der Parkscheibe.

Die Nutzung der Behindertenparkplätze mit Parkausweis sowie der Stellplätze an der E-Ladesäule ist kostenfrei.see