Rat beschließt Verlängerung der Stadtsanierung bis zum Jahr 2026

Im Stadtzentrum sind noch nicht alle Maßnahmen realisiert / Erneuerung von Türen jetzt förderfähig

Seesen. Es war eine Vielzahl an Beschlüssen, die der Rat der Stadt Seesen am Mittwochabend kurz vor dem letzten Gruppenspiel der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft gegen Ungarn im Zuge der letzten Sitzung vor der Pause absegnete.

Und das komplett einstimmig, in den Ausschüssen war im Vorfeld gute Arbeit geleistet worden. Zu den meisten Entscheidungen, die es abzustimmen galt, herrschte Einigkeit. So ging es im Verlauf der Sitzung zunächst um die Förderprogramme der Stadt Seesen, und hier wiederum konkret um die 1. Änderung des Fassadenprogrammes.

In Anlehnung an das Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz fördert die Stadt Seesen auf Grundlage der beigefügten kommunalen Förderrichtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab dem 1. Januar 2022 die Sanierung, Reparatur oder Erneuerung von ortstypischen historischen Fassaden in der Kernstadt Seesen.

Der Entwurf der Förderrichtlinie zum Fassadenprogramm Kernstadt sah bisher vor, dass die Sanierung, Reparatur oder Erneuerung von Türen nicht förderfähig ist. Da insbesondere historische Türen ein wesentliches und prägendes Element einer Fassade darstellen können, hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die Empfehlung ausgesprochen, diese Regelung dahingehend zu überarbeiten, dass auch Maßnahmen an historischen Türen gefördert werden können. Der Beschluss des Rates am Mittwochabend erfolgte einstimmig.

Bisher Städtebaufördermittel in Gesamthöhe von 4.864.600 Euro vom Land bewilligt

Die Stadt Seesen ist bekanntlich im Jahr 2011 mit dem Sanierungsgebiet „Seesen Stadtzentrum“ vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen worden. Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Sanierungsmaßnahme als Fortsetzungsmaßnahme in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ übergeleitet.

Der Rat der Stadt Seesen hatte im Jahr 2011 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Seesen Stadtzentrum“ beschlossen. Gemäß Baugesetzbuch ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Gemäß dem Beschluss des Rates seinerzeit wurde in der Sanierungssatzung eine Durchführungsfrist von zehn Jahren festgelegt. Der ursprünglich vorgesehene Durchführungszeitraum für die Sanierungsmaßnahme würde somit im Juli dieses Jahres enden.

Auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans, der zuletzt mit der vom Rat im vergangenen Jahr beschlossenen Fortschreibung aktualisiert wurde, konnten bisher folgende öffentliche Maßnahmen zur Neugestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen durchgeführt werden:

- Neugestaltung der Straße Am Markt (2013).

- Neugestaltung der Poststraße (2014).

- Neugestaltung des nördlichen Abschnitts der Marktstraße (2015).

- Neugestaltung der unteren und mittleren Jacobsonstraße (2016/2017).

- Neugestaltung des östlichen Abschnitts der Bollergasse (2019).

Neben den Maßnahmen im öffentlichen Raum konnten außerdem unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln bisher zwölf Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden abgeschlossen werden. Eine weitere private Maßnahme (Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Rosenstraße 6) befindet sich entsprechend einer vertraglichen Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern derzeit in der Umsetzungsphase.
Als weitere Maßnahmen beinhaltet der Rahmenplan die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes sowie die Neugestaltung der oberen Langen Straße, der Rosenstraße, der Bismarckstraße und des südlichen Abschnitts der Marktstraße. In diesen Teilen des Sanierungsgebietes bestehen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des städtebaulichen Rahmenplans weiterhin städtebauliche Mängel und Missstände an den öffentlichen Erschließungsanlagen.

Im Jacobson-Haus laufen derzeit noch die Arbeiten zur inneren Umgestaltung des Gebäudes zu einem soziokulturellen Zentrum. Darüber hinaus sieht der Plan als weitere Einzelmaßnahme die notwendige Fassadensanierung des Jacobson-Hauses vor. Die Arbeiten für die Fassadensanierung sollen 2021 ausgeschrieben werden.

Insgesamt sei festzustellen, dass innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Durchführungszeitraumes noch nicht alle Maßnahmen realisiert werden konnten. In Teilbereichen bestehen weiterhin städtebauliche Missstände und Mängel, welche die Umsetzung weiterer Maßnahmen erfordern.

Grundlage für die weitere Umsetzung des Sanierungskonzepts ist die aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht, die der Rat der Stadt Seesen am 19. Juni 2019 beschlossen hat. Diese beinhaltet auch die bisher noch nicht durchgeführten Einzelmaßnahmen.

Das Amt für regionale Landesentwicklung hatte erklärt, dass diese aktualisierte Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht im weiteren Verfahren für die Förderung als maßgebend anerkannt wird. Die vom Land anerkannte Kosten- und Finanzierungsübersicht sieht für die Gesamtmaßnahme einen Gesamtbruttokostenrahmen von über neun Millionen Euro vor.

Die Fördermittel werden entsprechend dem Fortschritt der Sanierungsmaßnahme in Teilbeträgen jährlich beim Land beantragt. Durch das Land wurden in den Jahren 2011 bis 2020 bisher Städtebaufördermittel in Gesamthöhe von 4.864.600 Euro bewilligt. Die Verteilung der bereits bewilligten Mittel erstreckt sich dabei teilweise bereits bis in das Haushaltsjahr 2023.

Zuzüglich des von der Stadt zu finanzierenden Eigenanteils in Höhe von rund 2,43 Millionen Euro steht damit aktuell ein Bruttokostenrahmen von 7,30 Millionen zur Verfügung. Nach Abzug der bereits entstandenen Kosten sowie der für laufende Maßnahmen bereits vertraglich gebundenen beziehungsweise eingeplanten Mittel stehen innerhalb dieses Bruttokostenrahmens aktuell noch Mittel in Höhe von rund einer Million Euro zur Verfügung, mit denen weitere Maßnahmen umgesetzt werden können.

Innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Durchführungszeitraums von zehn Jahren konnten noch nicht alle im städtebaulichen Rahmenplan vorgesehenen Einzelmaßnahmen realisiert werden. Daher bestehen im Sanierungsgebiet noch Mängel und Missstände, die eine zeitliche Verlängerung des Durchführungszeitraums erfordern.

Da das Land die aktuelle Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für das weitere Verfahren bereits grundsätzlich anerkannt hat, ist davon auszugehen, dass seitens des Landes die Bereitschaft besteht, auch in den kommenden Jahren weitere Städtebaufördermittel zur Verfügung zu stellen, um innerhalb des geplanten Gesamtbruttokostenrahmens möglichst alle geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund entschied der Rat am Mittwoch, den Durchführungszeitraum für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Seesen – Stadtzentrum“ auch formell bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern.
Weitere Berichterstattung über die Ratssitzung am Mittwoch, in der auch die Zuschüsse für die Seesener Sportverein bewilligt wurden, folgt.uk