Revision eingelegt: Fall Sabine Wendt: Wie geht es nun weiter?

Der Verteidiger der ehemaligen Seesener Kita-Leiterin und Ex-CDU-Chefin Sabine Wendt hat gegen das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig Revision eingelegt.

Seesen/Braunschweig. Ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig hat in dieser Woche auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt, dass der Verteidiger der ehemaligen Seesener Kita-Leiterin und Ex-CDU-Chefin Sabine Wendt gegen das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig Revision eingelegt hat.

Im März war bekanntlich das Urteil im Prozess um Veruntreuungen und Betrugsdelikte im Kindergarten Münchehof gefallen (der „Beobachter“ hatte berichtet). Für zwei Jahre und zehn Monate soll Seesens Ex-CDU-Chefin Sabine Wendt ins Gefängnis. Für eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, sei das Gesamtbild der Taten der ehemaligen Kindergartenleiterin zu viel, hatte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer das Urteil seinerzeit begründet.
Das Strafmaß hätte indes auch deutlich höher ausfallen können, bis zu zehn Jahre Haft wären möglich gewesen. Es gab eben aber auch einige Umstände, die für die Angeklagte sprachen, nämlich das Geständnis und den Willen zur Wiedergutmachung.

Gleichzeitig hatte sie ihren Arbeitsplatz in der Kita verloren und auch ihre soziale Stellung. Auch das wurde mit in Betracht gezogen bei der Urteilsfindung, ebenso das hohe mediale Interesse, das sicherlich zusätzlich belastend sei.

Staatsanwalt Fabian Londa hatte für eine Strafe von drei Jahren und zwei Monaten plädiert, dafür sprächen eben auch der lange Tatzeitraum, die hohe Schadenssumme und die hohe kriminelle Energie, mit der die Angeklagte die Taten vollzog.

Am Ende wurde Sabine Wendt zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ihre Verteidigung nahm nunmehr das Rechtsmittel der Revision wahr.
Was bedeutet das und wie geht es nun weiter? Wie Dr. Stefan Bauer-Schade, Richter am Landgericht, dem „Beobachter“ am Freitag mitteilte, wird zunächst die Strafkammer das Urteil schreiben, die Verteidiger habe dann die Möglichkeit zu prüfen, ob sie die Revision tatsächlich durchziehen will.
Im weiteren Verlauf würde der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die Revision zulässig und begründet ist und prüft das Urteil dann auf eventuelle Rechtsfehler. Gleichzeitig könnte der BGH die Revision zurückweisen.

Letztlich geht es in diesem Fall augenscheinlich um die Höhe des Strafmaßes. Eine erneute Beweisaufnahme wird bei einer Revision nicht durchgeführt, vielmehr wird geprüft, ob es Verfahrensfehler gegeben hat und die Strafzumessung richtig gewesen sei.uk