Schießstand „Schweinsrücken”: Betreiberverein setzt Maßnahmen um

Landkreis legt Entwurf einer Vereinbarung vor / Jäger vom Gesetzgeber stärker gefordert

Der Betreiberverein hat die Schießzeiten auf dem „Schweinsrücken“ beschränkt. Auf der Anlage kann auch Skeet geschossen werden.

Seesen/Hahausen. Wird ein Schuss abgegeben, ist der Lärm mit einem startenden Jet vergleichbar. Darüber hinaus gibt es an der Schießanlage „Schweinsrücken”, im Wald zwischen der Schiefen Brücke und Neuekrug-Hahausen gelegen, eine geografische Besonderheit. Wenn die Jäger einen Schuss abfeuern, wird der Schall gegen den Berg – somit gegen Stein – gedrückt, von dort auf die freie Fläche und somit auch nach Neuekrug reflektiert, erläutert Achim Engel, 1. Vorsitzender der Jägerschaft Seesen, im Gespräch.

Leidtragende sind dann Anwohner in Neuekrug-Hahausen, die diese Geräusche wahrnehmen. Eine Unterschriftenaktion gab es, der „Beobachter” berichtete. Schallschutzgutachten wurden erarbeitet. Mittlerweile hat der Landkreis dem Betreiberverein eine Vereinbarung vorgelegt. Auch die Betreiber haben reagiert.

„Es wurden organisatorische Maßnahmen getroffen, sodass jetzt zwar mehr Jäger auf dem Schießstand sind, wir aber einen Schießtag einsparen”, erläutert Achim Engel. Der „Schweinsrücken” wird nicht nur von den Seesenern genutzt, sondern drei Jägerschaften sind hier aktiv – nämlich aus Seesen, Gandersheim/Altes Amt und der Stadt Salzgitter. Diese drei haben vor vielen Jahren wiederum einen Betreiberverein gegründet, Vorsitzender ist Wilfried Mallok von der Jägerschaft Gandersheim/Altes Amt.

Bisher war es gängige Praxis, dass eine Jägerschaft den ganzen Tag schießen konnte, am nächsten dann die andere. Hier haben die Betreiber gegengesteuert. „Wir haben Bad Gandersheim und Salzgitter zusammengelegt”, erläutert Achim Engel. Vormittags und nachmittags dürfen die Jäger auf der Anlage schießen. Dadurch werden zwar mehr Schüsse auf der Anlage angegeben, weil mehr Personen vor Ort sind, jedoch schießen sie nur an diesem Tag zu den bestimmten Zeiten. Laut Achim Engel konnte dadurch der Lärm um ungefähr 30 Prozent auf der Anlage gemindert werden. Der Jägerschaft ist ein gute Miteinander mit den Anwohnern wichtig.

Über die Internetseite der Schießanlage werden die Schießzeiten vergeben. Zudem gibt es zeitliche Einschränkungen: Die öffentlichen Übungsschießen für Flinte und Büchse finden regelmäig mittwochs von 17 bis 20 Uhr statt. Der Schießbetrieb endet in der Winterzeit um 19 Uhr, im Sommer um 20 Uhr. Vor 9 Uhr morgens und in der Zeit von 12 bis 14 Uhr ist ein Schießbetrieb nicht erlaubt. Während der Sommerferien ruht der Schießbetreib, Winterpause ist in den Monaten Februar und März. Die Regelungen gelten für alle Kaliber. Diese Regelungen haben sich die Jäger selbstständig auferlegt.

Dem Betreiberverein hat der Landkreis Goslar nun eine Vereinbarung vorgelegt. Fakt ist, dass es sich beim Schießstand „Schweinsrücken“ um eine nach Bundesimmissionsschutz genehmigte Anlage handelt. „Aus diesem Grund kommt dem Bestandschutz bei der rechtlichen Umsetzung von sinnvollen Auflagen bezüglich des Lärmschutzes eine besondere Bedeutung zu”, teilt Landkreissprecher Maximilian Strache auf Anfrage des „Beobachter” mit.

Der Landkreis hat dem Vorstand einen Entwurf einer Vereinbarung zur Festlegung von Schießzeiten auf Grundlage des aktuellen Gutachtens vorgelegt. Eine Zustimmung des Vorstandes steht laut Landkreissprecher gegenwärtig noch aus. Wie Maximilian Strache weiter mitteilt, wird der Landkreis in nächster Zeit mit Nachdruck auf Zustimmung zur Vereinbarung drängen, um eine nachhaltige Befriedung der Situation zu erreichen.

Verfahren ist die Situation nicht mehr. Laut Achim Engel steht der Betreiberverein mit den Anwohnern laut Achim Engel in Kontakt. Sie können eine Minderung des Lärm bestätigen.

Eine Neuerung kommt aber auf die Jägerschaft zu, denn der Gesetzgeber fordert perspektivisch von allen Jägern einen Schießnachweis. Nutzten bisher die Anlage vielleicht nur 20 Prozent der Jäger, von diesem ein Großteil zu Ausbildungszwecken, werden künftig dann alle Jäger einer Jägerschaft schießen müssen. Während die Anzahl der Jäger steigt, sinkt die der Schießstände.

Aus verschiedenen Gründen unter anderem weil die Auflagen nicht erfüllt werden können, werden sie geschlossen. Darauf machte bereits Kreisjägermeister Günther Heuer im vergangenen Jahr bei der Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Seesen aufmerksam. Lösungen sind notwendig, um den Andrang zu bewältigen, Achim Engel brachte im gespräch das Schießkino ins Spiel, was es beispielswiese in Göttingen gibt.

Noch eine Lösung brachte der Seesener im Gespräch ins Spiel, nämlich die Sache mit einem Schalldämpfer. Laut Achim Engel würde dadurch der Lärm deutlich gemindert werden: Wie erwähnt ist der Lärm aktuell mit einem startenden Jet vergleichbar, mit Schalldämpfer könnte das auf den Lärm einer Autobahn gemindert werden, was sich wiederum auf die Lärmbelastung am „Schweinsrücken” positiv auswirken würde. Die Crux an der Sache ist, der Gesetzgeber hat der Benutzung von Schalldämpfern für Jäger einen Riegel vorgeschoben, das Verbot, verbrieft im Niedersächsischen Landesjagdgesetz.syg