Schrankenwärter angeklagt

Tödlicher Unfall vom Mai vergangenen Jahres am Bahnübergang Engelade hat ein juristisches Nachspiel

Am 31. Mai, einem Donnerstagmorgen, kam es gegen 6.50 Uhr am Bahnübergang zwischen Engelade und Herrhausen zu einer folgenschweren Kollision eines Motorradfahrers mit einem Zug der Deutschen Bahn AG. Nun ist ein 37-jähriger Schrankenwärter angeklagt.

Engelade/Seesen. Der tödlicher Unfall am Bahnübergang im Seesener Ortsteil Engelade   bekommt ein strafrechtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat einen Schrankenwärter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie wirft dem 37-jährigen Mann aus Uelzen vor, am 31. Mai vergangenen Jahres gegen 6.50 Uhr morgens die Bahnschranke nicht rechtzeitig vor der Durchfahrt eines Zuges geschlossen zu haben. Ein 56-jähriger Motorradfahrer aus Göttingen wurde beim Überqueren des Bahnübergangs von einem Regionalzug der Deutschen Bahn AG erfasst, der mit etwa 90 bis 100 km/h auf der Strecke von Kreiensen nach Seesen unterwegs war.

Der Motorradfahrer starb unmittelbar nach dem Aufprall an der Unfallstelle.  Der Mann wurde auf dem Krad mit voller Wucht seitlich erwischt. Einige Hundert Meter weiter kam der Zug dann zum Stehen. Den eingesetzten Rettungskräften bot sich vor Ort ein Szenario des Schreckens.
Die Zeugen wurden notfallseelsorgerisch betreut. Eine Evakuierung des Zuges erfolgte. Es befanden sich zirka 20 Personen im Zug.

Den inzwischen erfolgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge war der 37-Jährige an dem Bahnübergang als Schrankenwärter eingesetzt gewesen, weil aufgrund von Bauarbeiten die dort installierte Halbschranke außer Betrieb war.

Seine Aufgabe habe darin bestanden, nach telefonischer Mitteilung über die Abfahrtzeiten der auf den Bahnübergang zufahrenden Züge rechtzeitig durch Betätigung eines dafür vorgesehenen Knopfes vor Ort die Bahnschranke zu schließen und nach Passieren des Zuges wieder zu öffnen, teilte ein Sprecher mit.

Obwohl ihm die Abfahrt des Zuges aus Kreiensen ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei, habe er den Knopf erst um 6.53 Uhr und nicht wie vorgeschrieben um 6.50 Uhr gedrückt. Als der Zug durchfuhr, sei die Schranke nicht geschlossen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tod des Motorradfahrers vermeidbar gewesen wäre, wenn der Schrankenwärter die Regelwerke der Deutschen Bahn AG und die in der Übersicht der Mindestfahrzeiten angegebenen Zeiten zur Sicherung des Bahnübergangs beachtet hätte. Dies wäre diesem auch möglich gewesen. Der Prozess soll vor dem Amtsgericht Seesen stattfinden, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. (Heidi Niemann)hn