Schrankenwärter erhält Bewährungsstrafe

Nach tödlichem Unfall am Bahnübergang zwischen Engelade und Herrhausen ist ein Urteil gefallen

Am 31. Mai 2018 gegen 7 Uhr kam es an einem Bahnübergang an der Straße An der Straßenmeisterei/Kreisstraße 58 zwischen den Ortschaften Engelade und Herrhausen zu einer folgenschweren Kollision eines Motorradfahrers mit einem Zug der Deutschen Bahn AG.

Seesen. Vor dem Amtsgericht Seesen ist am Dienstag ein 48-jähriger ehemaliger Schrankenwärter nach insgesamt zwei Prozesstagen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 31. Mai des vergangenen Jahres  die Bahnschranken  am Bahnübergang bei Engelade entgegen der Vorschriften zu spät heruntergelassen hatte. Durch dieses Fehlverhalten kam ein 56-jähriger Motorradfahrer ums Leben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den Schrankenwärter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie warf dem Mann aus Uelzen vor, am 31. Mai vergangenen Jahres gegen 6.50 Uhr morgens die Bahnschranke nicht rechtzeitig vor der Durchfahrt eines Zuges geschlossen zu haben. Der Motorradfahrer aus Göttingen wurde beim Überqueren des Bahnübergangs von einem Regionalzug der Deutschen Bahn AG erfasst, der mit etwa 90 bis 100 km/h auf der Strecke von Kreiensen nach Seesen unterwegs war. Der Motorradfahrer starb unmittelbar nach dem Aufprall an der Unfallstelle.

Der Mann war an dem Bahnübergang als Schrankenwärter eingesetzt gewesen, weil aufgrund von Bauarbeiten die dort installierte Halbschranke außer Betrieb war. Seine Aufgabe hatte darin bestanden, nach telefonischer Mitteilung über die Abfahrzeiten der auf den Bahnübergang zufahrenden Züge rechtzeitig durch Betätigung eines dafür vorgesehenen Knopfes vor Ort die Bahnschranke zu schließen und nach Passieren des Zuges wieder zu öffnen.

Der Schrankenwärter konnte sich bis heute wegen eines posttraumatischen Stresssyndroms nicht mehr daran erinnern, warum er die Schranke nicht rechtzeitig geschlossen hatte. Die Hinterbliebenen des getöteten Mannes aus Göttingen, eine Mutter und ihre beiden Töchter traten als Nebenklägerinnen im Prozess auf. Eine der beiden Töchter zeigte Verständnis für den Schrankenwärter.

Klar sei, dass der Tod des Vaters nicht mit Absicht herbeigeführt worden sei. So richteten sich ihre Vorwürfe auch mehr gegen den Arbeitgeber des Mannes, einem Dienstleistungsunternehmen der Deutschen Bahn AG. Richter Kubis folgte bei der Höhe der Strafe für den Schrankenwärter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte eine Geldstrafe gefordert.