Schützenplatz: Stadt führt Gespräche mit der Schützengesellschaft

SG hat weiterhin das Recht, auf dem Schützenplatz ein Mal jährlich ein Schützenfest abzuhalten

Die Seesener Schützengesellschaft von 1428 hat das Recht, jährlich auf dem Platz ein Schützenfest anzuhalten. Will die Stadt Seesen auf dem Platz die Feuerwache errichten, muss die SG zuvor dieses Recht abtreten. Darüber müssen die Mitglieder abstimmen.

Seesen. Im Zusammenhang mit einem Neubau der Feuerwache tauchen immer auch weiterführende Fragen auf. So zum Beispiel die Frage, welche Rechte eigentlich die Seesener Schützengesellschaft hat – schließlich war der Schützenplatz viele Jahrzehnte Austragungsort der großen Seesener Schützenfeste.

Auf Anfrage des „Beobachter” in dieser Angelegenheit bei der Stadt Seesen, teilte Stadtsprecherin Bea Dziuba mit, dass es richtig sei, dass die Schützengesellschaft von 1428 das Recht hat, auf dem Schützenplatz ein Mal jährlich ein Schützenfest abzuhalten. Dass dieses Recht besteht, ist der Stadt Seesen bekannt.

Aus diesem Grund wurden bereits Gespräche mit dem Vorstand der Schützengesellschaft geführt, die bisher sehr positiv verlaufen sind. Der Vorstand verwies auf die nötige Zustimmung der Mitglieder, die zum jetzigen Zeitpunkt noch aussteht.

Nach „Beobachter”-Informationen müsste die Schützengesellschaft die Rechte der Stadt abtreten. Eine Entschädigungssumme nicht bekannter Höhe dürfte dafür fällig werden. Alternativ wäre auch ein anderer Platz möglich für ein Schützenfest, allerdings wird ja seit Jahren ohnehin keines gefeiert.uk