Stadt Seesen wehrt sich weiter vehement gegen geplanten „Windpark“ bei Bornhausen

Bürgermeister Erik Homann übergibt Stellungnahme an die Erste Verwaltungsrätin Manuela Hahn (Regionalverband)

Bürgermeister Erik Homann übergab beim Erörterungstermin des Regionalverbandes Braunschweig zum Thema Windenergie die Stellungnahme der Stadt Seesen an Manuela Hahn, Erste Verbandsrätin des Regionalverbandes.

Seesen/Branschweig. Bürgermeister Erik Homann war am Dienstag dieser Woche beim Erörterungstermin des Regionalverbandes Braunschweig zum Thema Windenergie und hat dort die Stellungnahme der Stadt Seesen abgegeben. Die Stadt versucht weiter, die Festlegung des Vorranggebietes zu verhindern.

Den von der Verbandsverwaltung vorgelegten Unterlagen war zu entnehmen, dass eine Auseinandersetzung mit den von der Stadt Seesen vorgebrachten Bedenken gegen die geplante Ausweisung des Vorranggebietes „GS Seesen Bornhausen 01“ im Rahmen des Erörterungstermins am Dienstag dieser Woche nicht vorgesehen war. Die Planungsunterlagen enthalten nach Ansicht der Stadt jedoch teilweise widersprüchliche Aussagen, auf die Homann in Ergänzung seiner bisherigen Stellungnahmen nun noch einmal hinwies.

So geht es beispielsweise um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Potenzialfläche unterschreite nämlich den zum Schutz von Sichtbezügen und der landschaftlichen Eigenart des Harzes angesetzten Fünf-Kilometer-Abstandspuffer deutlich (Minimalabstand zum Harzrand 3,2 Kilometer). Diese Unterschreitung werde mit der Begründung als vertretbar angesehen, dass verschiedene östlich benachbarte, dem Harz vorgelagerte Höhenrücken die Fernsicht nach Osten hin deutlich einschränken, so dass keine Schutzbedürftigen Sichtbezüge oder Sichtachsen zum Harz bestehen. Dabei gehe man offenbar davon aus, dass die zwischen dem Vorranggebiet „GS Seesen Bornhausen 01“ und dem Harz gelegenen Höhenzüge Sonnenberg mit der maximalen Höhe von 238 Metern und Schildberg mit 275 Metern eine solch abschirmende Wirkung besitzen, dass eine Unterschreitung des Fünf-Kilometer-Abstandspuffers zum Harz gerechtfertigt sei.

Gleichzeitig vertrete der Regionalverbandes Braunschweig in der Abwägung die Ansicht, dass die von der Stadt Seesen vorgeschlagene Alternativfläche östlich der Autobahnanschlussstelle Rhüden unter anderem deshalb ungeeignet sei, da sich diese innerhalb des Fünf-Kilometer-Schutzabstands zum Harz befinde. Dabei wird offenkundig davon ausgegangen, dass die zwischen der vorgeschlagenen Alternativfläche und dem Harzrand gelegenen deutlich höheren) Höhenzüge – unter anderem Hoheroth (282 Metern) Großer Eichsberg (310 Metern) und Barenberg (315 Metern) die Sichtbeziehungen zum Harz nicht einschränken und daher der Fünf-Kilometer-Abstandspuffer strikt anzuwenden sei.

Diese unterschiedliche Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sei nicht nachvollziehbar. Gleiches gelte für die deutliche Unterschreitung des Fünf-Kilometer-Abstands zu dem auf dem Gebiet der Stadt Bad Gandersheim gelegenen Windpark Dannhausen, die Homann in seinen bisherigen Stellungnahmen bereits bemängelt habe.

In der Gesamtbetrachtung verfestige sich aus Sicht der Stadt Seesen der Eindruck, dass die angewandten Planungkriterien im Einzelfall entsprechend angepasst werden, um die vom Regionalverband unbeirrbar und mit Nachdruck verfolgte Festlegung des Vorranggebietes „GS Seesen Bornhausen 01“ in jedem Fall und gegen alle Widerstände durchzusetzen.

In einer weiteren Stellungnahme vom 24. Januar 2014 hatte Homann auf das im Auftrag der Aktion Naturland von Dr. Matthias Schreiber, Bramsche, erstellte avifaunische Gutachten bezüglich der Potenzialfläche „GS Seesen Bornhausen 01“ hingewiesen. In der Abwägungsunterlage weist der Regionalverband Braunschweig darauf hin, dass dieses Gutachten nicht vorliegt, gleichzeitig erkläre man an anderer Stelle, dass die „Erkenntnisse aus dem beigebrachten Gutachten“ geprüft wurden. Dieser Widerspruch sei aufzuklären. Es erscheine laut Homann unklar, ob das zur Verfügung stehende Abwägungsmaterial vollständig berücksichtigt wurde.

In den landesplanerischen Hinweisen zur Planung der Hochspannungsleitung SuedLink habe der Regionalverbandes Braunschweig darauf hingewiesen, dass der von TenneT vorgeschlagene Trassenkorridor die im Entwurf vorliegende Vorranggebiete Windenergiegewinnung „Edemissen Oelerse PE 1 Erweiterung“ sowie „Hohenhameln Biebergen“ berühre und diese als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung bei der Trassenplanung zu beachten seien.

Ein entsprechender Hinweis auf das seinerzeit ebenfalls bereits im Entwurf vorliegende Vorranggebiet „GS Seesen Bornhausen 01“ fehle dagegen in der landesplanerischen Stellungnahme, obwohl das geplante Vorranggebiet nahezu in voller Breite den zu untersuchenden Trassenkorridor SuedLink überlagere. Diese Zielkonflikt zwischen den beiden raumbedeutsamen Planungen sei zu klären.

Abschließend betonte Homann, dass sich die Stadt Seesen weiterhin mit Nachdruck gegen die geplante Festlegung des Vorranggebietes „GS Seesen Bornhausen 01“ ausspreche. Die bisherigen Stellungnahmen und die vorliegene Resolution des Rates der Stadt Seesen haben uneingeschränkte Gültigkeit.uk