Stadtrat hält Gebiet bei Bornhausen für ungeeignet

Grundsätzlich aber Unterstützung, die regenerativen Energien auch in Seesen weiter auszubauen

Seesen. Seesens Bürgermeister Erik Homann hatte genau vor einem Jahr beim Erörterungstermin des Regionalverbandes Braunschweig  eine Stellungnahme der Stadt Seesen abgegeben. Die Stadt hatte dabei versucht, die Festlegung des Vorranggebietes zu verhindern.

Der Rat der Stadt  unterstützt zwar grundsätzlich die Zielsetzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, die regenerativen Energien auch in Seesen weiter auszubauen.  Das Gebiet in Bornhausen hält der Rat aufgrund der vielfältigen negativen Auswirkungen  für einen ungeeigneten Standort für Windkraftanlagen.

Den von der Verbandsverwaltung vorgelegten Unterlagen war bereits Anfang 2018 zu entnehmen, dass eine Auseinandersetzung mit den von der Stadt Seesen vorgebrachten Bedenken gegen die geplante Ausweisung des Vorranggebietes „GS Seesen Bornhausen 01“ im Rahmen des Erörterungstermins  nicht vorgesehen war.

Die Planungsunterlagen enthalten nach Ansicht der Stadt jedoch teilweise widersprüchliche Aussagen, auf die Homann in Ergänzung seiner bisherigen Stellungnahmen hinwies.

So geht es beispielsweise um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Potenzialfläche unterschreite nämlich den zum Schutz von Sichtbezügen und der landschaftlichen Eigenart des Harzes angesetzten Fünf-Kilometer-Abstandspuffer deutlich (Minimalabstand zum Harzrand 3,2 Kilometer). Diese Unterschreitung wurde mit der Begründung als vertretbar angesehen, dass verschiedene östlich benachbarte, dem Harz vorgelagerte Höhenrücken die Fernsicht nach Osten hin deutlich einschränken, so dass keine Schutzbedürftigen Sichtbezüge oder Sichtachsen zum Harz bestehen.

Dabei ging man offenbar davon aus, dass die zwischen dem Vorranggebiet „GS Seesen Bornhausen 01“ und dem Harz gelegenen Höhenzüge Sonnenberg mit der maximalen Höhe von 238 Metern und Schildberg mit 275 Metern eine solch abschirmende Wirkung besitzen, dass eine Unterschreitung des Fünf-Kilometer-Abstandspuffers zum Harz gerechtfertigt sei.

Gleichzeitig vertrat der Regionalverbandes Braunschweig in der Abwägung die Ansicht, dass die von der Stadt Seesen vorgeschlagene Alternativfläche östlich der Autobahnanschlussstelle Rhüden unter anderem deshalb ungeeignet sei, da sich diese innerhalb des Fünf-Kilometer-Schutzabstands zum Harz befinde. Dabei wurde offenkundig davon ausgegangen, dass die zwischen der vorgeschlagenen Alternativfläche und dem Harzrand gelegenen deutlich höheren  Höhenzüge – unter anderem Hoheroth (282 Metern), Großer Eichsberg (310 Metern) und Barenberg (315 Metern) die Sichtbeziehungen zum Harz nicht einschränken und daher der Fünf-Kilometer-Abstandspuffer strikt anzuwenden sei.

Diese unterschiedliche Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sei nicht nachvollziehbar. Gleiches gelte für die deutliche Unterschreitung des Fünf-Kilometer-Abstands zu dem auf dem Gebiet der Stadt Bad Gandersheim gelegenen Windpark Dannhausen, die Homann in seinen bisherigen Stellungnahmen bereits bemängelt habe.

In der Gesamtbetrachtung verfestige sich aus Sicht der Stadt Seesen der Eindruck, dass die angewandten Planungkriterien im Einzelfall entsprechend angepasst wurden, um die vom Regionalverband unbeirrbar und mit Nachdruck verfolgte Festlegung des Vorranggebietes „GS Seesen Bornhausen 01“ in jedem Fall und gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Homann hatte schon vor Jahresfrist betont, dass sich die Stadt Seesen weiterhin mit Nachdruck gegen die geplante Festlegung des Vorranggebietes „GS Seesen Bornhausen 01“ ausspreche. Die bisherigen Stellungnahmen und die vorliegende Resolution des Rates der Stadt Seesen haben uneingeschränkte Gültigkeit. Augenscheinlich sieht es so aus, als ob sowohl der Protest der Bürgerinitiative und auch die Aussagen der Stadt Seesen kein Gehör finden.uk