Stich mit Schraubenzieher in den Kopf: Strafe zur Bewährung

Prozess gegen den heute 18-Jährigen vor dem Landgericht in Braunschweig endet mit mildem Urteil

Tatort Sonnenberg: Hier war es im vergangenen Jahr zu der Attacke mit dem Schraubenzieher gekommen. Der Schraubenzieher sei dabei acht Zentimeter tief im Bereich der linken Schläfe in den Kopf des Geschädigten eingedrungen.

Seesen/Braunschweig. Der Prozess gegen einen 18-jährigen Angeklagten aus Clausthal-Zellerfeld, dem vorgeworfen wurde, einen versuchten Totschlag sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, ist mit dem Urteilsspruch am Donnerstag zu Ende gegangen. Der Fall wurde vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt, und zwar nichtöffentlich.

Der junge Täter wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewähung, verurteilt. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Insgesamt muss der Mann nunmehr drei Jahre straffrei bleiben, ansonsten droht ihm der Knast. Vor dem Hintergrund der Schwere der Tat ein Urteil, mit dem der Täter gut leben kann. Das Opfer leidet noch immer körperlich und psychisch.

Zu dem Vorfall war es Ende April 2020 in Seesen gekommen. Der Angeklagte hatte sich gemeinsam mit drei gesondert verfolgten Personen in einem Auto befunden. Zuvor sei es zwischen den Männern aus Seesen und den Männern aus Clausthal-Zellerfeld zu einem Streit gekommen.

Als die Clausthaler Gruppe entschieden hatte, sich von dem Treffpunkt in Seesen am Sonnenberg zu entfernen, sei ein Gegenstand in Richtung des Autos geworfen worden und habe die Heckscheibe zerschlagen. Als eine männliche Person die Fahrertür des Autos, in dem sich der Angeklagte mit den drei weiteren, gesondert verfolgten, Personen befunden habe, aufgerissen habe, sei der hinter dem Fahrer sitzende Angeklagte aus dem Wagen gesprungen mit einem Schraubenzieher in der rechten Hand. Um seinem Freund, dem gesondert verfolgten Fahrer des Autos, zu helfen, habe er den Angreifer zu sich herangezogen. Dieser habe sich zu dem Angeklagten umgedreht und ihm einen Boxschlag gegen den Kopf versetzt.

Dann hätten sich der Angeklagte und der Geschädigte einige Meter voneinander entfernt gegenübergestanden, um zu kämpfen.

Der Angeklagte sei mit dem Schraubenzieher in der Hand auf den Geschädigten zugegangen und habe diesem den Schraubenzieher mit voller Wucht in den Kopf gestoßen. Der Schraubenzieher sei dabei acht Zentimeter tief im Bereich der linken Schläfe in den Kopf des Geschädigten eingedrungen. Der Angeklagte habe den Schraubenzieher wieder aus dem Kopf gezogen.

Sodann sei der Angeklagte mit den drei weiteren Personen im Auto davongefahren. Den Schraubenzieher habe der Angeklagte in Nähe der Tropfsteinhöhle von Bad Grund weggeworfen.

Weder der Angeklagte noch die weiteren Personen hätten sich um den schwer verletzten Geschädigten gekümmert oder einen Krankenwagen gerufen. Der Angeklagte sei vielmehr darauf bedacht gewesen, nicht entdeckt zu werden.

Der Geschädigte habe durch die Stichwunde eine Einblutung im Schädelraum erlitten, die operativ habe behandelt werden müssen. Nach wie vor leide das Opfer an körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen durch die Tat, wie aus der Prozessvorschau hervorgeht. Zudem habe für ihn latente Lebensgefahr bestanden.uk