Viele Fragen zum „Burger King“

Bauausschuss informiert über den Sachstand / Investor hat bereits einen Bauantrag gestellt

Während seiner Sitzung am Dienstagnachmittag informierte der Bauausschuss über einen eingereichten Bauantrag des Investors, der auf dem Grundstück „An der Masch” eine Burger-King-Filiale errichten möchte.

Seesen. Vor dem Hintergrund einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes auf dem Grundstück „An der Masch“ zur Errichtung einer Burger King-Filiale hat die Verwaltung den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstagnachmittag über einen eingereichten Bauantrag des Investors informiert.

Da das Thema auch weiterhin von sehr großem öffentlichen Interesse ist, hatte sich der Ausschuss bereits im Vorfeld dazu entschlossen, die Sitzung zu unterbrechen, um Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Bauantrag zuzulassen.

„Normalerweise sind die Sitzungen zwar öffentlich, aber die Zuschauer dürfen nur zuhören und nicht mitreden“, erklärte Walter Schröder, Vorsitzender des Ausschusses. „In diesem Fall unterbrechen wir die Sitzung ausnahmsweise für eine Fragestunde.“

Dabei ging die Verwaltung sowohl auf allgemeine als auch auf Fragen rund um den Bauantrag ein – konkrete Einwendungen wurden jedoch nicht diskutiert. „Bezüglich der Einwände sind noch einige Fragen offen, weshalb es dazu noch keine Drucksache gibt“, berichtete Alexander Nickel, Leiter des Fachbereichs Bau der Stadt Seesen. Beispielsweise gebe es noch keine Vereinbarung bezüglich der Zufahrt und dem damit verbundenen Umbau der B 248. „Zuerst muss die Erschließung beschlossen werden, bevor der Rat über die Änderung des Bebauungsplanes abstimmt“, so Nickel.

Einen Bauantrag hat der Investor beim Landkreis Goslar eingereicht, um Zeit zu sparen: Demnach soll auf dem Grundstück ein Gebäude mit 30 Stellplätzen entstehen. Der Investor hat angegeben, in der Filiale insgesamt 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Anlieferung der Ware soll mit Transportern erfolgen, das Grundstück eine eigene Entwässerung bekommen.

Die während der Bauausschuss-Sitzung gestellten Fragen der Bürgerinnen und Bürger und Antworten des Bauausschusses sind nachfolgend zusammengefasst.

Wie stellt man sicher, dass der Investor auch wirklich das baut, was er vorgibt zu bauen?

Laut Baurecht darf der Eigentümer eines Grundstücks den Bebauungsplan ausnutzen und theoretisch auch ein anderes Objekt darauf bauen. Jedoch würde der im Verfahren befindliche Bebauungsplan den Investor in seinen Möglichkeiten beschränken. Die Einreichung eines Bauantrags vor der Änderung des Bebauungsplans deutet zusätzlich auf den Wunsch der Errichtung einer Burger King-Filiale hin.

Es hieß, dass in Seesen die gleiche Filiale wie in Duderstadt gebaut werden soll. In dem eingereichten Bauantrag ist deutlich mehr Grün zu sehen – ist er geschönt dargestellt?

Der Investor kann nicht mehr Flächen pflastern als er beantragt hat: Für jede Zufahrt und jeden Stellplatz muss er Bauanträge stellen. Dabei darf er laut dem Entwurf des Bebauungsplans eine Gesamtversiegelung von 60 Prozent der Grundstücksfläche nicht überschreiten. Dieser Wert ist mit dem eingereichten Bauantrag aber schon fast erreicht. „Da ist nicht mehr viel Luft nach oben“, erklärt Alexander Nickel.

Wie wird überprüft, ob der entstehende Lärm und Geruch für die Anwohner zumutbar ist?

Im Baugenehmigungsverfahren prüft der Landkreis, ob das Bauvorhaben entsprechend dem Gebot der Rücksichtnahme mit der benachbarten Wohnnutzung verträglich ist. Hierzu liegt unter anderem eine schalltechnische Untersuchung vor. Daraus können sich Auflagen ergeben, beispielsweise im Hinblick auf die Öffnungszeiten. Auch im Nachhinein ist eine Anpassung möglich.

Wer kommt eigentlich für die Kosten der neuen Zufahrt auf?

Die Kosten für den Bau der neuen Zufahrt an der Bockenemer Straße (einschließlich der Herstellung einer Linksabbiegespur und eines Fußgängerüberwegs) werden vom Investor getragen.

Gibt es eine Regelung, falls der Investor irgendwann abspringt?

Wie bei jedem Bau – unabhängig ob gewerblich oder privat – gibt es ohne entsprechende Zusatzvereinbarungen keine Rückbauverpflichtung für den Investor. Bedeutet: Wenn er sich irgendwann dazu entscheidet, den Burger King zu schließen, muss er das Gebäude nicht abreißen lassen.

Der Bauantrag ist jetzt schon eingereicht, darf der Investor schon mit dem Bau beginnen?

Bevor der Bauantrag vom Landkreis nicht genehmigt ist, darf der Investor auch noch nicht mit dem Aushub der Baugrube oder ähnlichem beginnen. Die Baugenehmigung kann vom Landkreis erst erteilt werden, wenn der Rat die Änderung des Bebauungsplans beschlossen hat.

Warum wurden die Einwände der Bürgerinnen und Bürger nicht im Vorfeld besprochen?

Es ist richtig, dass dies grundsätzlich möglich, aber nicht vorgeschrieben ist. In diesem Fall wäre es im Nachhinein besser gewesen, die Einwendungen vorher anzuhören. Auch jetzt ist eine solche Veranstaltung noch möglich – über eine mögliche Durchführung berät die Stadtverwaltung inzwischen.see