Vorfall auf dem Sonnenberg wird vorm Landgericht verhandelt

Der Prozess gegen den heute 18-Jährigen beginnt am 14. Januar

So berichtete der „Beobachter“ am 2. Mai 2020 über die Vorkommnisse auf dem Seesener Sonnenberg. Ursprünglich wurde von einem Messerstich berichtet, jedoch hat der Angeklagte laut Prozessvorschau die Tat mit einem Schraubenzieher verübt.

Seesen/Braunschweig. Dieser Vorfall am 30. April auf dem Seesener Sonnenberg sorgte in der Sehusastadt für Aufsehen. Damals gab es einen Schwerverletzten nach einem Stich in den Kopf. Dem heute 18-jährigen Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft in einer Jugendhaftanstalt befindet, wird vorgeworfen als Jugendlicher im Alter von 17 Jahren einen versuchten Totschlag sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Fall wird nun ab Donnerstag, 14. Januar, vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt. Beginn ist um 9 Uhr.

Laut Prozessvorschau geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus: Am 28. April 2020 sei eine Gruppe junger Männer nach Seesen gefahren. Der Angeklagte habe sich gemeinsam mit drei gesondert verfolgten Personen in einem Pkw befunden. Zuvor sei es zwischen den Männern aus Seesen und einer Gruppe junger Männer aus Clausthal-Zellerfeld zu einem Streit gekommen. Als die Clausthaler Gruppe entschieden hatte, sich von dem Treffpunkt in Seesen am Sonnenberg zu entfernen, sei ein Gegenstand in Richtung des Pkw geworfen worden (vermutlich eine Axt) und habe die Heckscheibe zerschlagen.

Als eine männliche Person die Fahrertür des Pkw, in dem sich der Angeklagte mit den drei weiteren, gesondert verfolgten, Personen befunden habe, aufgerissen habe, sei der hinter dem Fahrer sitzende Angeklagte aus dem Pkw gesprungen mit einem Schraubenzieher in der rechten Hand. Um seinem Freund, dem gesondert verfolgten Fahrer des Pkw zu helfen, habe er den Angreifer zu sich herangezogen. Dieser habe sich zu dem Angeklagten umgedreht und ihm einen Boxschlag gegen den Kopf versetzt. Sodann hätten sich der Angeklagte und der Geschädigte einige Meter voneinander entfernt gegenübergestanden um zu kämpfen. Der An- geklagte sei mit dem Schraubenzieher in der Hand auf den Geschädigten zugegangen und habe diesem mit dem Schraubenzieher mit voller Wucht in den Kopf gestoßen. Der Schraubenzieher sei acht Zentimeter tief im Bereich der linken Schläfe in den Kopf des Geschädigten eingedrungen. Der Angeklagte habe den Schraubenzieher wieder aus dem Kopf gezogen und der Geschädigte habe stark geblutet. Sodann sei der Angeklagte mit den drei weiteren Personen im Pkw davongefahren. Den Schraubenzieher habe der Angeklagte in Nähe der Tropfsteinhöhle von Bad Grund weggeworfen.
Weder der Angeklagte noch die weiteren Personen hätten sich um den schwer verletzten Geschädigter gekümmert oder einen Krankenwagen gerufen. Der Angeklagte sei vielmehr darauf bedacht gewesen, nicht entdeckt zu werden.

Der Geschädigte habe durch die Stichwunde eine Einblutung im Schädelraum erlitten, die am 30. April des vergangenen Jahres operativ habe behandelt werden müssen. Nach wie vor leidet das Opfer an körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen durch die Tat, wie aus der Prozessvorschau hervorgeht. Zudem habe für ihn latente Lebensgefahr bestanden.

Nach dem Prozessauftakt am 14. Januar sind insgesamt vier Fortsetzungstermine für die Verhandlung am Landgericht Braunschweig festgesetzt worden. Diese sind 25. Januar, 3. Februar, 4. Februar und 17. Februar.red/syg