Wenn nicht hier, dann nirgendwo!?

BurgerKing-Investor macht deutlich: Es gibt in Seesen keine Alternativen für den Standort

Seesen. Doppelwhopper, King Nuggets und Schokodonuts. Wird es sie in absehbarer Zukunft in Seesen geben oder nicht? Die Frage nach einer Ansiedlung der Schnellimbiss-Kette BurgerKing hat in Seesen in den vergangenen Tagen rasant Fahrt aufgenommen, für intensive Diskussionen und für erhitzte Gemüter gesorgt. In sozialen Netzwerken und Foren wird das Thema intensiv begleitet und auf verschiedenste Weise kommentiert. Auch den „Beobachter” erreichte in den letzten Tagen eine Flut von Leserbriefen. Ein Ende ist nicht in Sicht.

In der heutigen Ausgabe wird sich der „Beobachter” augrund der vielfältigen Diskussionen anhand mehrerer Beiträge mit der Thematik auseinandersetzen und verschiedene Seiten, Befürworter und Gegner des Projektes, auf unterschiedliche Weise zu Wort kommen lassen. Außerdem wollen wir als Tageszeitung unserer Stadt den Lesern alle notwendigen Hintergrundinformationen an die Hand geben, die verdeutlichen sollen, worum es im Detail genau geht.

Die Pläne des Bad Gandersheimer Investors Dr. Gisbert Vogt sehen vor, im Bereich „An der Masch” in der Nähe des Schütenplatzes einen solchen BurgerKing in die Tat umzusetzen. Darüber hatte der „Beobachter” bereits im Jahr 2017 berichtet und auch das weitere Verfahren seither redaktionell begleitet.

Der „Beobachter” hat Anfang dieser Woche Bürgermeister Erik Homann sowie die Fraktionsvorsitzenden und Sprecher der im Rat vertretenen Seesener Parteien aus aktuellem Anlass um ein Statement gebeten. Die bewusst kurz formulierte Frage lautete: Sind sie pro oder contra BurgerKing in Seesen? Und warum vertreten Sie diese Position?

Die entsprechende Antwort von Bürgermeister Erik Homann unterhalb dieses Berichts zu finden, die Antworten der Fraktionsvorsitzenden Rudolf Götz (CDU), Andrea Melone (SPD), Andreas Oberbeck (FDP), Sven Ladwig (Bündnis 90 / Die Grünen) und Ronald Wendt (Die Linke) sind separate zu finden.

Rückblende: Im Dezember 2018 hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zur Änderung des Bebauungsplans der Fläche „An der Masch“ zugestimmt – dies im Übrigen einstimmig – und war damit der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt. Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen.

Hinter dem Projekt „BurgerKing” in Seesen steht wie erwähnt Dr. Gisbert Vogt und die Gesellschaft BKV Grundbesitz GbR aus Bad Gandersheim, das Unternehmen möchte auf einem Teil der jetzigen Grünfläche einen Burger King errichten.

Erschlossen werden würde nach derzeitigem Planungsstand das Gebiet über der Straße „An der Masch“, eine weitere Ein- und Ausfahrt soll direkt an die B 248 anschließen. Das Baugebiet würde demnach in zwei Bereiche gegliedert – im südlichen Teil soll der Burger King entstehen, für den nordwestlichen Bereich ist eine ähnliche Bebauung geplant, denkbar wäre hier beispielsweise die Errichtung eines Backshops. Der Plan lag bis zum gestrigen Freitag öffentlich im Rathaus aus.

Mehrfach wurde von den Befürworten erläutert, dass eine Ansiedlung in einer 20.000-Einwohnerstadt wie sie Seesen ist, nicht selbstverständlich sei. Im Gegenteil, denn gewisse Kriterien, die gegeben sein müssen, fordert die Fast-Food-Kette für einen Bau natürlich ein. Unter anderem muss eine stark frequentierte Straße gegeben sein. Die Lage an der Braunschweiger Straße, der B 248, samt Nähe zur A 7 erscheint daher günstig, zudem rollen über den Autobahnzubringer täglich gut 15.000 Fahrzeuge.

Nun gilt es also abzuwägen, was besser ist: einem Investor die Möglichkeit zu geben, in Seesen „An der Masch” ein FastFood-Restaurant zu ermöglichen oder aufgrund der Bedenken der Anlieger und weiterer Interessenvertreter davon Abstand zu nehmen.

Um die Ausgangslage noch einmal aktuell zu überprüfen und auch deutlich zu machen hat der „Beobachter” gestern auch noch mal das direkte Gespräch mit Dr. Gisbert Vogt aus Bad Gandersheim gesucht.

In diesem Gespräch wurde relativ schnell deutlich: Aktuell gibt es nur die Möglichkeit, dem Projekt „An der Masch” zuzustimmen oder eben nicht. Denn ein anderer Standort kommt für den Investor Dr. Vogt respektive BurgerKing nicht infrage. Das machte Dr. Vogt unmissverständlich klar, womit die Ausgangslage in der Tat eindeutig wäre. Alle Spekulationen und Gedanken über einen anderen Standort wären damit komplett hinfällig. Das hatte auch Bürgermeister Erik Homann im Gespräch am Donnerstag im Rathaus deutlich gemacht.

Große Resonanz erfuhr unsere Umfrage auf Facebook bezüglich des angedachten Baus des BurgerKing-Restaurants „An der Masch“. Am Donnerstagabend gestartet, gab es bis gestern 16 Uhr fast 1.000 Stimmen. Eine klare Mehrheit von rund 70 Prozent spricht sich für den Bau aus. Wir weisen daraufhin, dass diese Umfrage natürlich nicht repräsentativ ist und sich auch einige Nicht-Seesener beteiligt haben.

BurgerKing: Die Stadtverwaltung informiert über den aktuellen Stand

Gegen Ende des vergangenen Jahres hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen vor dem Hintergrund der Ansiedlung eines Burger Kings einstimmig grünes Licht für die Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplans in der Straße „An der Masch“ gegeben. Verständlicherweise wirft das sogenannte Bebauungsplanverfahren bei den Bürgerinnen und Bürgern Fragen auf – vor allem der Standort sorgt bei den Anliegern für Unmut.

Der Investor hat für den Bau der Fast-Food-Filiale nur zwei mögliche Standorte gesehen: Zum einen die Fläche an der Ecke Bornhäuser Straße / B248 (bei einigen auch als „Wundergarten“ bekannt) und zum anderen die Wiese neben dem Schützenplatz. Die Option auf das Grundstück am Ortseingang wurde leider schnell genommen: Eigentümer ist das Land Niedersachsen, welches die Fläche nicht verkaufen möchte, sodass die Entscheidung auf das Gebiet „An der Masch“ fiel, das bisher im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgeschrieben war. Die Änderung eines vorhandenen Bebauungsplans zählt im Rahmen der Stadtentwicklung unter anderem zu den Aufgaben in der kommunalen Arbeit.

So geht es jetzt weiter

Um diesen Vorgang transparent zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben zu lassen, lag der Planentwurf vom 18. Dezember bis einschließlich 25. Januar öffentlich im Rathaus aus und kann auch weiterhin im Internet eingesehen werden. Parallel dazu hat die Stadtverwaltung rund 50 weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt und diesen ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Einwände werden nun in den nächsten Wochen durch die Stadtverwaltung geprüft und anschließend zusammen mit einem Abwägungsvorschlag dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie dem Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen zur weiteren Beratung vorgelegt. Dabei ist es unerheblich, wie viele Stimmen hinter einem Einwand stehen. Der Verwaltungsausschuss entscheidet dann darüber, ob das Verfahren fortgeführt wird.

Der Rat hat das letzte Wort

Als letztes Gremium muss der Rat schließlich in einer öffentlichen Sitzung darüber abstimmen, ob der Bebauungsplan geändert wird oder nicht. Erst nach einem solchen Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Seesen wären die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Grundstücks gegeben. Die Stadt informiert die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die jeweiligen Termine der Sitzungen und ist grundsätzlich offen für Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Sollten sich aufgrund der vorgebrachten Bedenken und Anregungen wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben, müsste dieser nach entsprechender Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss erneut öffentlich ausgelegt werden. Auch nach Ablauf der genannten Frist können die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Bedenken äußern und so die politische Entscheidungsfindung beeinflussen: Entweder per Mail (presse@seesen.de), am Telefon (05381 750), per Post (Marktstraße 1, 38723 Seesen) oder auch persönlich im Rathaus.uk