Windkraftgebiet: Frist zur Abgabe der Stellungnahme läuft bis Ende November

Die Bürgerinitiative „Windkraft ja – aber nur dort wo sie passt“ hofft weiter / Eine personelle Entscheidung getroffen

Sechs jeweils 200 Meter große Windkraftanlagen sollen zwischen Seesen und Bornhausen gebaut werden. Die Bürgerinitiative gibt die Hoffnung noch nicht auf, das zu verhindern.

Seesen/Goslar. Etwas ruhiger ist es um das geplante Windkraftgebiet zwischen Seesen und Bornhausen geworden. Doch im Hintergrund wird weiter gearbeitet – sowohl auf Seiten der Planer als auch auf Seiten der Gegner – allen voran die Bürgerinitiative „Windkraft ja – aber nur dort wo sie passt“. Eine Entscheidung macht der Initiative nun Hoffnung.

Fakt ist: Regionalverband und das Amt für regionale Landesentwicklung haben eine erneute Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungsnahme beim Windverfahren vereinbart. „Sie haben bestimmt Angst, dass das Verfahren nicht rechtssicher ist“, vermutet BI-Sprecher Hans-Walter Pallinger im Gespräch mit dem „Beobachter“. Zur Erinnerung: Dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig) liegt seit dem 18. März diesen Jahres der Antrag des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zur Genehmigung der 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ des sogenannten Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 vor.

Geplant sind 49 Gebiete, in denen Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Eines dieser Vorranggebiete heißt „GS Seesen Bornhausen 01“.  Sechs Windkraftanlagen, die jeweils 200 Meter hoch sind, sollen zwischen Seesen und Bornhausen erreichtet werden und Strom erzeugen. Das Niedersächsische Raumordnungsgesetz gewährt dem ArL Braunschweig nun eine Frist von drei Monaten, um die Planunterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden. Jedoch urteilte am 5. März 2019 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der Windkraft betreffenden Teil des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover unwirksam ist. Genau so etwas ist auch in der Region Braunschweig vorgesehen. Für die BI die große Hoffnung, dass die Pläne in der Schublade verbleiben.

Jedoch brauchen die Verantwortlichen Zeit, „um die Auswirkungen des Urteils auf die Planungen der Windenergienutzung im Großraum Braunschweig und die damit verbundene Komplexität der Materie beiderseits eingehend prüfen zu können“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung im September. Auf drei Monate Aufschub der Frist – neu also bis Mitte September – hatten sich beide Seiten geeinigt, auch das ist im Gesetz vorgesehen. In der Zwischenzeit hat der Regionalverband zur vertiefenden rechtlichen Beurteilung der aufgetretenen Fragen einen Rechtsgutachter beauftragt. Wochen und Monate vergingen, nun steht fest, dass für die Auswertung der Ergebnisse noch mehr Zeit benötigt wird. Eine Vereinbarung folgte, Regionalverband und das Amt für regionale Landesentwicklung haben sich nun auf eine Fristverlängerung bis Ende November diesen Jahres verständigt. Hans-Walter Pallinger sagt im Gespräch voraus, dass es Ende November noch keinen Zusammenschluss geben wird. Im Gegenteil wird man vermutlich nochmal „Anhören“ und dann wird es weit im nächsten Jahr ein sogenanntes „Normenkontrollverfahren“ mit der Stadt Seesen geben. Bei einer Normenkontrolle wird die Rechtsnormen daraufhin überprüft, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind.

Fakt ist: Die Stadt Seesen und die Bürgerinitiative ziehen an einem Strang. Beide vertritt der Fachanwalt Armin Brauns. Er hat einen Einspruch formuliert und an den Regionalverband geschickt. In die Argumentation, die gegen die Errichtung des Windkraftgebietes zwischen Seesen und Bornhausen, führt er unter anderem naturschutzrechtliche Gegebenheiten an. Dabei geht es um die vorhandenen Horste von Gabelweihen (nur knapp über einen Kilometer vom geplanten Windgebiet entfernt liegend) sowie der begutachtete Horst eines Schwarzstorches (nur zweieinhalb Kilometer vom Windgebiet liegend). Auch auf landschaftsschutzrechtlichen Gründe ist er eingegangen.

Beispielsweise die vom Regionalverband willkürlichen Grenzabstände zum Harz (ursprünglich fünf Kilometer, plötzlich aber drei Kilometer), zum benachbarten Windgebiet auf dem Heber (ursprünglich drei Kilometer, plötzlich aber 500 Meter), teilt die BI dazu mit. „Wird unserer Argumentation nicht entsprochen, werden wir klagen“, unterstreicht noch einmal Hans-Walter Pallinger im Gespräch.

Unterdessen hat sich personell eine Neuerung ergeben, die der Bürgerinitiative vielleicht sogar in die Karten spielt. Denn bei den Sitzungen des Regionalverbandes Braunschweig sitzen auch Bürgervertreter drin. Der SPD-Unterbezirk Goslar hatte den Bornhäuser und BI-Sprecher Hans-Walter Pallinger für den freigewordenen SPD-Sitz nominiert. Mit Erfolg. Vergangene Woche wurde er gewählt.syg