Zwangsversteigerung der „Züchner Villa” gescheitert

Frage nach der Rechtmäßigkeit des Abbaus der Quadriga gestellt / Einzige Offerte war mit 300.000 Euro zu gering

Seesen. Zum ersten, zum zweiten und zum dritten... Nicht verkauft! Am Montagmorgen stand im Amtsgericht Seesen die Versteigerung der Züchner Villa an. Das ehemalige Anwesen steht bereits seit Längerem zum Verkauf im Internet. Wegen Überschuldung der Eigentümerin wurde es nun vor dem Amtsgericht zwangsversteigert – im ersten Anlauf allerdings ergebnislos, denn für das einzige Gebot, das erfolgte, konnte von Amtswegen kein Zuschlag erteilt werden, da nicht die notwendige 5/10tel-Höhe des Verkehrswertes geboten wurde.

Der Gesamtverkehrswert wurde mit 734.000 Euro beziffert, das Angebot belief sich indes auf lediglich 300.000 Euro. So teilte Rechtspfleger Lindigkeit mit, dass im August eine erneute Versteigerung anberaumt wird.

Und auch wenn es nicht im Zuständigkeitsbereich der Versteigerung lag, so wurde gestern im Gericht natürlich auch die Frage der Quadriga gestellt und kurz behandelt. Diese wurde am Sonnabend bekanntlich von der Eigentümerin entfernt. An dieser Stelle wird es knifflig, denn es geht bei der Zwangsversteigerung immer auch um die Frage, was der Eigentümer vor einer Versteigerung aus der Versteigerungsmasse herausnehmen darf.

Inventar wie Möbel oder Ähnliches können selbstverständlich mitgenommen werden. Wenn es aber um sogenanntes Zubehör geht, das fest mit dem Haus verbunden ist, dann gehört es rechtlich gesehen zum Versteigerungsobjekt.

Die Quadriga wurde von einer Fachfirma am Sonnabend abgebaut. Ob sie nun als Inventar zu betrachten ist oder aber als Zubehör ist die Frage, um die es geht. Es liegt nun an den Gläubigern den Klageweg zu beschreiten, um eine Herausgabe zu verlangen. Die Aussichten auf Erfolg scheinen aber eher gering. Zumindest aber ist die Frage keine gewesen, die das Zwangsversteigerungsgericht zu klären hat.

Der interessierte Käufer jedenfalls zeigte sich enttäuscht. „Dann war die Dame schlauer als wir alle zusammen”, erklärte er noch im Gerichtssaal. Der Vertreter der Deutschen Bank als Gläubiger, ein gewisser Herr Münchhausen, gab zur Antwort, dass man das noch sehen werde. Sollte sich herausstellen, dass die Quadriga zu Unrecht abgebaut wurde, könnte es sich sogar um eine Straftat handeln.

Zum Versteigerungsobjekt: Die zweigeschossige Züchner Villa wurde 1923 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude weist offenkundig massive Feuchtigkeitsschäden auf, die durch Frostschäden an der Heizungs- und Trinkwasseranlage begründet sind. Es ist Feuchtigkeit in Fußböden und Wänden einhergehend mit Schimmelbildung und Ausblühungen sowohl im Erd-, als auch im Obergeschoss vorhanden. Das Objekt ist daher in größeren Teilen sanierungsbedürftig.

Auf dem Grundstück befinden sich noch das Gerätehaus sowie ein kleines Gewächshaus aus Holz, ein großes Gewächshaus in Metallkonstruktion mit Glas sowie ein ehemaliges Kutscherhaus in Fachwerkbauweise mit Ausmauerung. Des Weiteren gibt es ein Holzgartenhaus, einen Pavillon, eine Köhlerhütte und ein Kinderspielgerät. Das alles stand gestern zur Versteigerung, der Zuschlag konnte wie eingangs erwähnt nicht erteilt werden.uk