Windenergie: GenehmigungsUnterlagen liegen öffentlich aus

Bis zum 7. August können nun Einwendungen geschrieben werden

Seesen. Wie allseits bekannt, sind im Gebiet zwischen Seesen und Bornhausen sechs Windenergieanlagen geplant. Auch wenn die Bürgerinitiative „Windkraft ja – aber nur dort, wo sie passt“ gemeinsam mit der Stadtverwaltung weiterhin versucht, diese Anlagen zu verhindern, geht das formelle Verfahren in die nächste Phase. Das Unternehmen wpd Windpark Bornhausen GmbH & Co.KG mit Sitz in Bremen hat den Antrag auf Genehmigung der sechs Windenergieanlagen gestellt. Seit vergangener Woche liegen die Unterlagen sowohl im Rathaus Seesen, beim Landkreis Goslar als auch im Internet zur Einsicht aus. Jeder Interessierte kann sich diese ansehen und anschließend Einwände schreiben. Diese können sowohl von Einzelpersonen, als auch von Verbänden eingereicht werden. Die sehr umfangreichen Unterlagen beinhalten neben Lageplänen und Kostenschätzungen auch die technischen Beschreibungen der Anlagen, die Kompensationsmaßnahmen sowie die zahlreichen Gutachten bezüglich Naturschutz, Schattenwurf, Schallemissionen oder diverse Gefährdungen (Eisabwurf, Brand, Trümmerteile).

Laut den Unterlagen werden die insgesamt sechs Anlagen 145 (WEA 2, 3, 5, 6) beziehungsweise 166 Meter (WEA 1 und 4) hoch. Hinzu kommen die Rotorblätter, die einen Durchmesser von 150 Meter haben. Die Gesamthöhe beträgt somit 220 beziehungsweise 241 Meter. Für den beantragten Windpark wird eine Gesamtproduktion pro Jahr von rund 72,5 Millionen Kilowattstunden erwartet. Diese Menge deckt den jährlichen Strombedarf von rund 18.000 Vier-Personen-Haushalten. Gegenüber der konventionellen Stromerzeugung werden durch die geplanten Windenergieanlagen jährlich zirka 38.715 Tonnen CO2 vermieden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, welche am 7. August endet, schriftlich oder per E-Mail an silke.just@landkreis-goslar.de – Kennwort: Windpark Bornhausen – geltend zu machen. Die Schreiben müssen Name und Anschrift des Einwendenden enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem antragstellenden Unternehmen bekannt gegeben werden. Auf Verlangen können Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen werden am Mittwoch, 23. September, um 10 Uhr in der Caféteria des Landkreises Goslar in der Klubgartenstraße 6 erörtert. Bei Bedarf wird dieser Termin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Sollte die Erörterung trotz vorliegender Einwendungen nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Die Entscheidung über den Antrag wird am Ende des Verfahrens vom Landkreis Goslar öffentlich bekannt gegeben.

Die Unterlagen können nach Absprache bis zum 7. August im Rathaus Seesen, beim Landkreis Goslar sowie jederzeit im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de (Suche nach „Bornhausen“) eingesehen werden.dh

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